Die Nilgans soll in Sachsen-Anhalt künftig bejagt werden können. Das sieht der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes vor, den die Landesregierung beschlossen hat.
Wie Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert mitteilte, ist mit der Aufnahme der invasiven Gans zugleich eine Ausnahme von der Hegepflicht verbunden. Es bestehe kein Zweifel, dass dies unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes eine Notwendigkeit darstelle, so die Grünen-Politikerin. Die Nilgans verhalte sich gegenüber anderen, zum Teil geschützten Arten sehr aggressiv, insbesondere was die Konkurrenz um Lebensräume und Neststandorte angehe. Außerdem neu:
- Aufgehoben werden soll zudem das Verbot von Schalldämpfern, Dalbert zufolge zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Die Vorbeugung gesundheitlicher Beeinträchtigungen des Hörvermögens sei ein „unabweisbares Argument“ für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd.
- Besser geschützt werde künftig auch die Großtrappe. Mit der Novelle des Landesjagdgesetzes werden laut Ministerium die jagdrechtlichen Handlungsmöglichkeiten der oberen Jagdbehörde zum Schutz von besonders oder streng geschützten Tierarten erweitert.
- Der Einsatz von Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen solle künftig für sämtliches Wild genehmigt werden können und auch eine Tötung mit einschließen. Die Beschränkung auf den Lebendfang stelle zugleich sicher, dass Fehlfänge von Nichtzielarten wieder in die Freiheit entlassen werden könnten.
- Ebenfalls eingeführt wird dem Entwurf zufolge eine Duldungspflicht beim Überjagen von Jagdhunden. Laut dem Magdeburger Agrarressort soll damit mehr Rechtssicherheit bei Bewegungsjagden hergestellt und Streitigkeiten vorgebeugt werden.
Dalbert zeigte sich mit den Änderungen zufrieden. Diese dienten dem Schutz der Natur und der nachhaltigen Entwicklung der Wildpopulation ebenso wie den Interessen von Landwirten, Jägern, Förstern und Waldbesitzern. Gefördert werde sowohl die Eigenverantwortlichkeit der Jäger als auch der Naturschutz und die artgerechte und effektive Bejagung des Wildes. Zudem würden bisher nicht eindeutige Regelungen präzisiert, was einen Bürokratieabbau zur Folge habe.