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Naturschutzklage

Urteil: Fischotter-Abschuss in Bayern bleibt weiter verboten

Die pauschale Erlaubnis, in Ostbayern Fischotter abzuschießen, ist rechtswidrig und endgültig vom Tisch. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende April entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die von der bayerischen Regierung erlassene Ausnahmeverordnung für rechtswidrig erklärt, die den Abschuss von bis zu 32 Fischottern in Ostbayern ohne Einzelgenehmigung erlauben sollte.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz Bayern (BN) hatten gemeinsam geklagt, weil die Regelung gegen Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht verstoße und zudem die Einhaltung des Abschuss-Kontingents nicht sichergestellt sei.

Bereits am 30. November 2023 hatte der VGH einem Eilantrag der Umweltverbände zur sofortigen Aussetzung der Abschusserlaubnis stattgegeben. Mit dem jetzt gefällten Urteil ist die Pauschalerlaubnis für den Fischotter-Abschuss endgültig gestoppt. 

DUH und BN fordern nun wirksame Maßnahmen, um Teichwirtschaft und biologische Vielfalt zusammenzubringen. Dazu zählen bessere Fördermöglichkeiten für eine extensivierte Bewirtschaftung oder präventive Schutzmaßnahmen wie Ablenkteiche und Zäune.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, hält es für einen Skandal, dass überhaupt eine Klage notwendig war. "Denn es ist nicht mal nachgewiesen, dass die Tötungen die Teichwirtschaft vor ernsten Schäden bewahrt hätten. Statt sich weiter für den Abschuss streng geschützter Arten einzusetzen, sollte die bayerische Regierung ihre Teichkulturlandschaft grundlegend reformieren – hin zu einer naturnahen Bewirtschaftung artenreicher Teichgebiete.“

Und Peter Rottner, Landesgeschäftsführer BN ergänzt: „Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen und nehmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu. Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter und seinen Abschuss zu versteifen, wäre die Staatsregierung besser beraten, die Teichwirtschaft als solches besser zu unterstützen und endlich die bereits 2019 am Runden Tisch zum Volksbegehren Artenvielfalt von Vertretern des Naturschutzes und der Teichwirtschaft gemeinsam geforderte, deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt zu erarbeiten.“

Was stehen Sie zum Fischotter und wie bewerten Sie das Urteil? Schreiben Sie gerne an deter@topagrar.com. Die interessantesten Leserbriefe veröffentlichen wir immer freitags.

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