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Ministerium war dagegen

Urteil: Rinderexport nach Marokko war korrekt

Der Verkauf von Rindern nach Marokko vor einigen Monaten war zulässig. Er darf demnach nicht vom Landwirtschaftsministerium Niedersachsen eigenmächtig verboten werden, urteilt das Verwaltungsgericht.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Rindertransport im Dezember 2023 nach Marokko war rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück klargestellt und ein früheres Urteil von Ende letzten Jahres bestätigt.

Laut NDR habe der Landkreis Emsland nicht stichhaltig nachweisen können, dass den Rindern dort eine konkrete Gefahr drohe. Die Tiere seien schließlich für die Milchproduktion in Marokko vorgesehen, hieß es. Sollte ein Verstoß gegen das EU-Tierschutzrecht vorliegen, müsse dieser auch belegt werden, argumentiert das Gericht. Damit hat das Verwaltungsgericht einer Klage des Rindertransportunternehmens stattgegeben.

Zudem hat das Gericht dargelegt, dass weder der Landkreis Emsland noch das Landesministerium, sondern das Bundesagrarministerium zuständig seien.

Das Landwirtschaftsministerium in Hannover überlegt laut dem Sender, in Berufung zu gehen.

Grüne wollten eigene Tierschutzpolitik machen

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) fordert schon seit langem ein Verbot von Tiertransporten in Nicht-EU-Staaten, in denen deutsche Tierschutz-Standards nicht gegeben sind.

Daher hatte ihr Ministerium Ende vergangenen Jahres den Transport von Rindern außerhalb der EU untersagt. Entgegen dieser Anordnung hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück aber den Transport von rund 105 Rindern nach Marokko erlaubt. Der Landkreis Emsland hatte diesen Beschluss auf Druck des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums aus tierschutzrechtlichen Gründen angefochten - vergeblich. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies die Beschwerde daraufhin ab.

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