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Bayern vereinfacht Antragstellung für Tierwohlförderung BayProTier deutlich

Statt zwei Anträge müssen Tierhalter in Bayern jetzt nur noch einen Antrag für das Tierwohlprogramm BayProTier stellen. Zudem entfällt das taggenaue Bestandsregister.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweine- und Rinderhalter in Bayern, die 2024 am Bayerischen Programm Tierwohl (BayProTier) teilnehmen wollen, können die Fördermittel jetzt einfacher und unbürokratischer beantragen als bisher. Für die Teilnahme mussten die Landwirte bislang noch zwei Anträge stellen: einen für die Teilnahme am Programm und einen zweiten auf Auszahlung der Fördermittel. Jetzt reicht ein kombinierter Förder- und Auszahlungsantrag.

Zudem mussten die Teilnehmer ein taggenaues Bestandregister führen. Auch dieses entfällt. Die Förderhöhe in der Ferkelaufzucht und Schweinemast bezieht sich jetzt auf die Tierplätze. In der Sauenhaltung wird die Stichtagsmeldung zum 1.1. der HIT-Datenbank verwendet. In der Rinderhaltung greift man auf den Durchschnittsbestand in der HIT-Datenbank zurück.

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Gutachten muss zur Antragstellung  vorliegen

Allerdings müssen die Landwirte, die teilnehmen wollen, das für die Förderung geforderte Gutachten seitens des LKV oder der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft (QAL) bereits zur Antragsstellung vorlegen. Zudem müssen die Programmbetriebe entweder nach dem Bayerischen Biosiegel oder nach Geprüfter Qualität Bayern (GQB) zertifiziert sein. Bei Sauenhaltern reicht die QS-Zertifizierung.

Sauenhaltung, Aufzucht und Mast förderfähig

In der Schweinehaltung sind alle Tierbereiche von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht bis zur Mast förderfähig, in der Rinderhaltung die Aufzucht und Mast von Rindern zwischen sechs und 24 Monaten. Zentrale Vorgaben des Programmes sind beispielsweise offene Ställe, mehr Platz für die Tiere, mit Stroh eingestreute Liegeflächen oder die Möglichkeit des Auslaufs ins Freie oder Weidehaltung.

1.000 Antragsteller

Das Programm BayProTier trifft auf sehr hohes Interesse: 2023 beantragten knapp 1.000 Antragsteller für 380.000 Tiere ein Fördervolumen von 11,25 Mio. €. Die Antragstellung für BayProTier muss bis zum 30. Juni 2024 erfolgen. Der Förderzeitraum dauert von 1. Juli 2024 bis 30 Juni 2025.

 Infoveranstaltung zu BayProTier

Die Beraterteams im Bereich Schweinehaltung in Bayern veranstalten zusammen mit den Landwirtschaftsämtern und dem bayerischen Landwirtschaftsministerium am 6. Mai 2024 um 19:30 Uhr eine bayernweite Online-Infoveranstaltung zum Förderprogramm bzw. zur Antragstellung BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung unter folgendem Link möglich:
https://fueak.webex.com/fueak/j.php?MTID=m002ef517ec68c0a03a5d2654a76f2e10

 Nähere Informationen zu BayProTier finden Sie hier.

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