Ab nächstem Jahr sollen neue Regeln für das staatliche Antibiotikamonitoring bei Nutztieren gelten. Künftig sind auch Anwendungen bei Sauen, Ebern, Saugferkeln und für Zuchtschweinen ab 30 kg Lebendgewicht meldepflichtig. Die Bundesregierung hat am 27. Juli 2022 einem entsprechenden Entwurf des BMEL des Tierarzneimittelgesetzes zugestimmt. Wenn auch der Bundesrat grünes Licht gibt, könnten die Vorgaben ab Januar 2023 gelten.
Künftig meldet der Hoftierarzt
Vorgesehen ist unter anderem, das für die halbjährige Meldepflicht des Antibiotikaeinsatzes künftig der Hoftierarzt zuständig sein soll. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berechnet daraus für jede Nutzungsart nur noch einmal jährlich die Kennzahlen 1 und 2, die dann den Tierhaltern mitgeteilt werden. Tierhalter, deren Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreitet, bekommen dadurch mehr Zeit, den Antibiotikaeinsatz durch entsprechende Maßnahmen zu senken.
Überwachungsbehörden können Impfungen anordnen
Gleichzeitig bekommen die Überwachungsbehörden mehr Kompetenzen. Zeigen die im Maßnahmenplan aufgeführten Anstrengungen keinen Erfolg, sind die Behörden vor Ort künftig verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Senkung zu ergreifen. Das kann die Anordnung sein, den Maßnahmenplan zu ergänzen, Impfungen durchzuführen, die Besatzdichte im Stall zu verringern oder dass Antibiotikaanwendungen für bestimmte Zeit nur vom Tierarzt verabreicht werden dürfen.
Reserveantibiotika werden stärker gewichtet
Um den Verbrauch von antimikrobiellen Wirkstoffen einzuschränken, die für die Humanmedizin besonders wichtig sind, werden die Behandlungstage beim Einsatz von Colistin, Fluorchinolonen sowie Cephalosporinen der 3. und 4. Generation mit dem Faktor 3 gewichtet. Und beim Einsatz von One-Shot-Präparaten werden sie mit dem Faktor 5 multipliziert.