Die EU-Verordnung 1/2005 schriebt vor, dass lahme, kranke und schwache Tiere nicht befördert werden dürfen. In manchen Situationen ist es jedoch schwierig, den Zustand des Tieres zu beurteilen und eine Entscheidung zu fällen, ob das Schwein transportfähig ist oder nicht. Um diese Entscheidung für Landwirte, Viehtransporteure und das Schlachthofpersonal zu erleichtern, hat eine internationale Arbeitsgruppe bestehend aus Landwirtschafts-, Tierarzt-, Transport- und Tierschutzverbänden einen Leitfaden mit anschaulichen Bildern und verschiedenen Krankheitsfällenund-stadien entwickelt. DerDeutsche Raiffeisenverband hat den Leitfaden ins Deutsche übersetzen lassen.
Hier können Sie den Leitfaden herunterladen.
Auch der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg und der Tierärztlichen Hochschule Hannover einen praxisnahen Leitfaden zur Bewertung der Transportfähigkeit und Schlachttauglichkeit von Schweinen entwickelt, an dem sich Tierhalter orientieren können.
Den Leitfaden können Sie
herunterladen.