Zurzeit reduzieren zahlreiche Ferkelerzeuger ihren Sauenbestand. Doch Achtung: Es dürfen nur gesunde Tiere transportiert und zur Schlachtung abgegeben werden. Werden bei Veterinärkontrollen Tiere als nicht transport- bzw. schlachtfähig eingestuft, riskiert der Schweinehalter ein Strafe.
Um die Transportfähigkeit nach einheitlichen Maßstäben bewerten zu können, hat der Schweinegesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zusammen mit dem Veterinäramt Cloppenburg und der Tierärztlichen Hochschule Hannover einen Leitfaden entwickelt. Zum Leitfaden gelangen Sie über folgenden Link:
Wichtige Tipps und Hinweise finden Sie zudem im top agrar-Beitrag „Schlachtsauen: Fit für den Transport“ aus top agrar 7/2020, Seite S18 ff., den Sie hier herunterladen können: