Diese Krankheit ist trügerisch: Nach der Infektion mit dem Bakterium Mycobacterium avium subsp. paratuberculosis (MAP) dauert es Jahre, bis sich Paratuberkulose (Para-TB) klinisch zeigt. Es entwickelt sich eine chronische Entzündung des Darms, die nicht heilbar ist. Erkrankte Tiere können Futter schlecht verwerten, was zu Milchrückgang, Durchfall, Abmagern und weiteren Folgekrankheiten führt.
Hygiene im Abkalbestall
Der Zukauf von infizierten Tieren ohne Symptome ist eines der größten Einschleppungsrisiken. Im Bestand stecken sich die Tiere oft direkt nach der Geburt im Abkalbestall an, wo sie die Erreger über den Kot oder die Milch aufnehmen. „Wenn Para-TB-kranke Tiere im Stall auffallen, ist das nur die Spitze des Eisbergs. Auch ohne Klinik können die Tiere den Erreger jahrelang ausscheiden und andere infizieren“, erklären Dr. Heidrun Mengel und Lisa Strinz vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
In einem Video erklären einige Tierseuchenkasse und Verbände anschaulich, was Paratuberkulose für Milchviehbestände bedeutet.
Bekämpfung ist freiwillig
Laut EU-Tiergesundheitsrecht ist Paratuberkulose überwachungspflichtig. Die Bekämpfung ist in Deutschland freiwillig. In Niedersachsen besteht durch ein Landesgesetz eine Untersuchungspflicht für Milchviehbetriebe. Bei einem Einzeltier-Nachweis ist die Krankheit bundesweit meldepflichtig.
Förderungen fürs Sanieren
Für die konsequente Sanierung bieten einige Bundesländer entsprechende Programme an, wie z. B. Rheinland-Pfalz. „Im ersten Schritt nehmen wir Sockentupferproben, um zu prüfen, ob der Erreger in der Herde vorkommt. Wenn der Befund positiv ist, werden Einzeltiere identifiziert und jährlich mit Blut- oder Milchproben untersucht“, so Mengel und Strinz. Tiere, die erkrankt sind bzw. den Erreger ausscheiden, müssen gemerzt werden. Um eine Ausbreitung zu vermeiden ist Hygiene wichtig, besonders in den Abkalbeboxen. Die Biestmilch sollte nur von Para-TB-negativen Kühen stammen. Tränken und Futter dürfen nicht durch Kot kontaminiert sein.
Die Tierseuchenkassen und Tiergesundheitsdienste der Länder bieten verschiedene Unterstützungen in Form von Beratung, Kostenübernahme von Laboruntersuchungen oder Beihilfen für gemerzte und nachweislich infizierte Tiere.
In der Regel sind die Tierseuchenkassen der Länder der erste und beste Ansprechpartner dazu. In der Tabelle geben wir einen Überblick, zu den Programmen (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
Programm | Maßnahmen | Finanzierung | Ansprechpartner | Links und Downloads |
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Niedersachsen | ||||
verpflichtendes Monitoring (ParaTb-Verordnung) und freiwilliges Verminderungsprogramm | Verpflichtungserkärung für 5-Jahre, Sammelmilchproben und Einzeltierproben, Kennzeichnung mit roten Ohrmarken und in HIT-Datenbank | Beihilfen für Erstberatung, für Erstellung eines Verminderungsplanes und für das Entfernen positiver Tiere | www.ndstsk.de | https://www.ndstsk.de |
https://milchland.de | ||||
Nordrhein-Westfalen | ||||
Leitlinie für den Schutz und die Sanierung von Rinderbeständen | Untersuchungen, Zukauf nur von freien Beständen, Hygienemaßnahmen, Merzen von infizierten Tieren | Kosten Laboruntersuchungen, 80% vom Tierwert bei Merzung | https://www. landwirtschaftskammer.de | |
Rheinland-Pfalz | ||||
Bekämpfungsprogramm | Hygienemaßnahmen und Beratung, Herdenuntersuchung (Sockentupfer) und Einzeltieruntersuchungen, Merzen von infizierten Tieren | Kosten der ersten Untersuchung vollständig, 70 % der Einzeltieruntersuchungen, 300 € pro gemerztem Tier | www.lua.rlp.de | |
Hessen | ||||
HEMAP (Hessische Paratuberkulose Untersuchungsprogramm) | Sanierung unterstützen, Hygienemaßnahmen und Beratung, Untersuchungen der Herde und Einzeltiere, Merzen von infizierten Tieren | 75 bis 150 € pro Jahr sowie 5 €/Kuh und Jahr und 300 € für gemerzte Tiere. | www.hemap.de | |
Thüringen | ||||
Programm zur Bekämpfung der Paratuberkulose | Verhinderung der Infektion von Jungtieren durch Hygiene, Senkung des Infektionsdrucks in infizierten Herden durch Diagnostik und Ausscheidermerzung, Regelungen im Tierhandel, Statusdefinition; um teilzunehmen und Beihilfen zu erhalten ist eine Verpflichtungserklärung nötig | Kosten für das Bekämpfungsverfahren trägt der Tierhalter. Die Tierseuchenkasse kann sich nach Maßgabe der jeweils geltenden Beihilfesatzung beteiligen. | https://www.thtsk.de/ | https://www.tmasgff.de |
Baden-Württemberg | ||||
Bekämpfungsprogramm für Milchvieh und Mutterkühe | Ausmerzungsbeihilfe für nachweislich infizierte/ausscheidende Tiere (max. 5 Jahre); Voraussetzungen: Teilnahme am Bekämpfungsprogramm der TSK BW und eine Verpflichtungserklärung (Einhaltung der Vorgaben des betrieblichen Bekämpfungsplanes), u.a. Rinder einmal jährlich untersuchen | Merzungshilfe von 80% des Nutzwertes (abzgl. Schlachtwert), Laborkosten für erste Basisuntersuchung | https://www.tsk-bw.de/ | ParaTbBekaempfungsplan Milchvieh2021.pdfParaTbBekaempfungsplan Mutterkuehe2021.pdf |
Bayern | ||||
kein konkretes Programm, aber finanzielle Beihilfen möglich; außerdem sind Untersuchungen im Rahmen der vom StMELF und der TSK geförderten Projekte möglich | Beihilfen nur, wenn angeratene Maßnahmen durchgeführt wurden und Krankheitsursache nachgewiesen wird | Verlustbeihilfen (50% des Tierwertes); Merzungshilfe (200 € Rinder bis 2 Jahre, 300 € über 2 Jahre) | www.tgd-bayern.de | Förderungsmöglichkeiten: https://www.btsk.de/ |
Infos Projekte: https://www.tgd-bayern.de | ||||
Sachsen | ||||
Paratuberkulose-Programm | Förderung von Untersuchungen, serologische Herdenuntersuchungen und jährliche Untersuchungen, Ziel: Status „Paratuberkulose-unverdächtiger Bestand“ | Beihilfen zu den Untersuchungskosten | https://www.tsk-sachsen.de/index.php/de/ | https://www.revosax. sachsen.de |
Mecklenburg-Vorpommern | ||||
Programm zur Bekämpfung der Paratuberkulose | www.tskmv.de | https://www.lallf.de/ | ||
Brandenburg | ||||
freiwilliges Programm: Richtlinie zur Bekämpfung der Paratuberkulose in Rinderbeständen - Möglichkeit Status „Paratuberkulose-unverdächtiger Rinderbestand“ zu erlangen | Unterbrechen von Infektionsketten, Merzen von infizierten Tieren, Erreger-Einschleppung verhindern, Hygiene-Maßnahmen; alle Rinder sind einmal jährlich zu beproben | Kostenübernahme über Tierseuchenkasse, bei Teilnahme am Programm | www.tsk-bb.de/ | https://msgiv.brandenburg.de |
Legende: Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen-Anhalt: Kein konkretes Bekämpfungsprogramm bekannt; kein Anspruch auf vollständigkeit, alle Infos bei den zuständigen Tierseuchenkassen | ||||
Allgemeine Infos gibt es außerdem hier: www.paratbc.de