Seit fünf Jahren sind Schweinehalter mit mehr als 250 Mastferkeln oder 250 Mastschweinen gesetzlich verpflichtet, jeden Antibiotikaeinsatz bei ihren Tieren halbjährlich an die HIT-Datenbank zu melden. So schreibt es die Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes vor. Ziel ist, auf diese Weise Antibiotika-Vielverbraucher zu identifizieren und die Resistenzgefahr zu vermindern.
War der Gesetzgeber mit dieser Vorgabe erfolgreich? Pünktlich fünf Jahre nach Inkrafttreten der Novellierung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Evaluierungsbericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Ziele klar erreicht wurden.
Den kompletten Evaluierungsbericht können Sie
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