Frage: Wir bewirtschaften schon seit mehr als 25 Jahren eine Fläche, die sich in der Nähe von Siedlungen befindet. An der Fläche verläuft eine Straße, die 3 m breit ist. Nun wurden letzten Herbst Bäume am Straßenrand gepflanzt. Daher muss ich nun, um z. B. das Schneidwerk meines Mähdreschers anzubauen, in meinen Bestand fahren. Auch behindere ich mit meinen Geräten die Anwohner, da ich diese nicht mehr am Straßenrand parken können. Was kann ich machen?
Antwort: In dem hier einschlägigen § 27 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) heißt es unter „Bepflanzung des Straßenkörpers“, dass die Bepflanzung des Straßenkörpers sowie seine Pflege und Unterhaltung dem Träger der Straßenbaulast vorbehalten bleibt. Dabei ist dem Natur- und Landschaftsschutz Rechnung zu tragen. Die insoweit erforderlichen Maßnahmen sind von den Straßenanliegern, also auch von Ihnen, zu dulden. Diese Duldungsverpflichtung ist vorrangig, auch vor nachbarrechtliche Regelungen. Sie haben keinen Anspruch auf eine optimale Zugänglichkeit Ihrer Fläche.