Die Versorgung mit sauberem Wasser in Zeiten von Klimawandel und Dürreperioden in der Landwirtschaft wird auf eine neue Grundlage gestellt. Der Ministerrat und die EU-Kommission einigten sich in dieser Woche auf Mindeststandards für die Wiederverwendung von Abwasser in der Landwirtschaft.
„.Mit Maßnahmen zur Wassereinsparung und -effizienz kann die Verwendung von wiedergewonnenem Wasser im Agrarsektor eine wichtige Rolle bei der Bewältigung von Wasserstress und Dürre spielen und gleichzeitig die Lebensmittel-Sicherheit uneingeschränkt gewährleisten“, erklärte der neue EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane Virginijus Sinkevičius am Dienstag in Brüssel.
Sinkevicius: "Herausforderungen des Klimawandels angehen"
Derzeit wird Abwasser nur in wenigen Mitgliedstaaten – vor allem in Südeuropa - wiederverwendet. „Diese nützliche Praxis wird bisher weit unter ihrem Potenzial eingesetzt“, sagte Sinkevičius.
Ziel der neuen Regeln sei es, eine zuverlässigere Versorgung der Landwirte in der EU mit sauberem Wasser zu gewährleisten. Dies könne den Landwirten helfen, sich an den Klimawandel anzupassen.
„Mit dieser vorläufigen Einigung stellen wir ein wirksames Instrument zur Verfügung, um einige der Herausforderungen des Klimawandels anzugehen.“
Die italienische Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Simona Bonafè unterstrich bei der Vorstellung im Jahre 2018 die Notwendigkeit, beim Wasser stärker auf eine Kreislaufwirtschaft zu setzen. Der Italienerin zufolge könnten bis zum Jahr 2025 bis zu 6,6 Mrd. m3 Wasser pro Jahr wiederverwendet werden. Derzeit liege die Wiederverwendungsrate lediglich bei 1,1 Mrd m3 pro Jahr. Die EP-Berichterstatterin rechnete vor, dass es Investitionen von weniger als 700 Mio. Euro bedürfe, um mehr als die Hälfte der derzeitigen Wassermenge aus Klärwerken in der EU für den Einsatz in der Landwirtshaft nutzbar zu machen.
Durch klare Mindestanforderungen sollen die neuen Regeln sichere Praktiken zum Gebrauch von Brauchwasser gewährleisten, betonte die EU-Kommission in dieser Woche. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in landwirtschaftliche Erzeugnisse im EU-Binnenmarkt solle entsprechend erhalten bleiben.
Die getroffenen Vereinbarungen zur Änderung der EU-Schmutzwasser-Richtlinie (Urban Wastewater Treatment Directive) müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden.