Zu verschiedenen Brauchtumsveranstaltungen und Feiertagen werden gerne Personen auf Anhängern über das Land gefahren. Die Polizei hat diese unerlaubten Fahrten dabei genau im Blick.
Die Polizei Nienburg warnt u.a. eindringlich vor Personenbeförderungen auf den Ladeflächen der Anhänger von landwirtschaftlichen Zügen, sogenannten Planwagen. Neben den Gefahren für die Beförderten, stelle dies einen gravierenden Verstoß in fahrerlaubnis-, zulassungs- als auch in steuerrechtlicher Sicht dar.
"Auch die Fahrzeughalter können sich nicht aus ihrer Halterverantwortlichkeit ziehen und sind ebenfalls von der Ahndung betroffen", heißt es. Die Nienburger Polizei veröffentlicht dazu dieses Foto eines umgekippten Traktors samt Anhänger vom 1. Mai im Taunus, bei dem 33 Personen verletzt wurden, darunter zwei schwer.
Planwagenfahrten sind erlaubt, sofern der Schlepper bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren kann. Der Anhänger muss zudem eine Betriebserlaubnis und das 6 km/h-Schild haben. Auch die Versicherung sollte informiert sein. In der Regel stellt sie zu Brauchtumsfahrten eine kostenlose Ergänzung zu der Schlepperversicherung für den betreffenden Tag aus.