Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Neuregelungen zur Ausbringung von Düngern bedeuten für die heimische Landwirtschaft erhebliche Einschränkungen und einen spürbaren Zuwachs an Bürokratie. Zu dieser Schlussfolgerung kommt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) nach einer ersten Analyse der vergangene Woche in Berlin verabschiedeten Rechtstexte.
„Ich mache mir angesichts der einschneidenden Neuregelungen große Sorgen um die flächenarmen Betriebe in unserer Region. Es liegt jetzt vor allem an Agrarminister Johannes Remmel, gemeinsam mit den beiden Bauernverbänden in NRW die neue Länderöffnungsklausel so zu gestalten, dass ein drastischer Strukturwandel verhindert wird“, sagte WLV-Präsident Johannes Röring in Münster.
Nachdem bereits am 15. Februar das Bundeskabinett eine neue Düngeverordnung verabschiedet hatte, hatte auch der Bundestag die Novelle des Düngegesetzes vergangenen Donnerstag angenommen. Dem politischen Kompromiss vorausgegangen war ein mehrjähriges Tauziehen zwischen Bundesrat und Bundestag wie auch zwischen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) und Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD).
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband begrüßt, dass mit den Beschlüssen nun zumindest Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe gegeben und dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland erkennbar die Grundlage entzogen sei. Erfreulich sei auch, dass im Gesetzespaket der Grundsatz einer bedarfsgerechten Düngung verteidigt worden sei.
Mit Blick auf die anstehende Ausgestaltung der Neuregelungen auf Länderebene sagte WLV-Präsident Röring: „Gesucht sind Antworten auf die Frage, wie wir künftig unseren Dünger verteilen, nicht wie wir Tierzahlen verringern!“
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