Zur enegiepolitischen und wirtschaftlichen Kritik an den Solarkürzungen gesellen sich nun auch verfassungsrechtliche Bedenken. Diese meldete der ehemalige Präsident des Bundesverfassunggerichtes, Prof. Hans-Jürgen Papier, an. „Auch wenn nach Lage der Dinge niemand auf die Dauerhaftigkeit der staatlichen Förderung vertrauen kann - die schonungslos abrupte Radikalität der jetzt geplanten Änderung erscheint mir verfassungsrechtlich nicht in jeder Hinsicht unproblematisch“, sagte er auf einer Tagung in Frankfurt am Main. Das berichtet das Internetportal euwid.de.
Allerdings betonte Papier, dass man die Maßnahmen der Bundesregierung erst dann endgültig verfassungsrechtlich beurteilen könne, wenn das noch laufende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.
Deutschland ehemaliger oberster Richter wies außerdem darauf hin, dass sich gerade im Bereich der erneuerbaren Energien zunehmend die Frage des Investitionsschutzes stelle. Laut Papier berührten die geplanten Maßnahmen die grundrechtlich geschützten Interessen von Anlagenbetreibern, die im Vorfeld der geplanten Kürzungen Investitionen im Vertrauen auf den Fortbestand der Einspeisevergütung getätigt hätten, berichtet euwid.de weiter.
Letztendlich müsse die Politik bei der Gestaltung der gesetzlichen Regelungen Augenmaß beweisen. Bei einer möglichen Lösung könnten Übergangs- und Härtefallregelungen eine Rolle spielen.