Deutschland diskutiert mal wieder über die GEZ-Gebühren. Auslöser dieses Mal sind die Schilderungen von Landwirt Helmut Demmel aus dem bayerischen Grafing im Münchner Merkur. Er muss für seinen Kuhstall GEZ-Gebühren zahlen, weil es sich rein rechtlich um eine Betriebsstätte handelt. Die Regeln, die er dabei anprangert, gelten jedoch schon seit Januar 2013!
Zwar gibt es laut der Zeitung in dem Gebäude weder Fernseher, noch Radio, zahlen muss der Milchviehhalter trotzdem 69,96 Euro/Jahr. Auch, dass der Stall gar keine Steckdose habe, habe die GEZ nicht akzeptieren wollen, berichtet Demmel. „Ich muss zahlen, sonst werde ich noch zwangsvollstreckt“, erläuterte er. „Es ist ja nicht mehr feierlich, was in Deutschland alles möglich ist“, ärgert er sich.
Dem Bayer geht es dabei nicht um den Betrag, sondern ums Prinzip. Seit 2013 gilt: GEZ-Gebühren fallen für den privaten Bereich, für jede Wohnung und auch für jede Betriebsstätte an. Laut dem Merkur soll es aber inzwischen mehrere Klagen bis zum Bundesverfassungsgericht gegen diese Art der öffentlich rechtlichen Gebührenzwangseintreibung geben. Mit einer Entscheidung sei jedoch nicht vor Ende 2017 zu rechnen.