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Mainzer SPD für Reform der Hofabgabeklausel

Für kontroverse Diskussionen hat im Landwirtschaftsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags erneut die Zukunft der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gesorgt.

Lesezeit: 2 Minuten

Für kontroverse Diskussionen hat im Landwirtschaftsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags erneut die Zukunft der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gesorgt. Im Gegensatz zur Bundes-CDU, die eine Beibehaltung und eventuelle Anpassung der Hofabgabeklausel favorisiert, haben sich die Mainzer Unionsabgeordneten in einem Antrag dafür ausgesprochen, die Hofabgabeklausel abzuschaffen und die rein landwirtschaftliche Altersversorgung in die allgemeine Altersversorgung zu übertragen.


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Diese Position wurde bei der Anhörung im Ausschuss kritisiert und stieß beim landwirtschaftlichen Berufsstand und bei Agrarexperten auf einhellige Ablehnung. Laut Darstellung des agrarpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Thorsten Wehner, hat der Protest aus der Landwirtschaft offenbar Wirkung gezeigt. Die rheinland-pfälzische CDU sei jetzt in ihren Forderungen wieder etwas zurückgerudert.


Wehner sprach sich im Ausschuss für die Beibehaltung der AdL im System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung aus. Allerdings müssten bestehende Ungerechtigkeiten durch die Hofabgabeklausel beseitigt und gleichzeitig Hofübergaben erleichtert werden. Zwar sei das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) aus dem Jahr 1957 in der Vergangenheit mehrfach modernisiert worden, doch es bestehe weiterer Reformbedarf.


Der Kompromissvorschlag der SPD zur Anpassung der Hofabgabeklausel zielt laut Wehner besonders in Richtung einer neu zu schaffenden Möglichkeit eines landwirtschaftlichen Rentenbezugs mit einem Abschlag von 10 % für diejenigen Landwirte, die außer der Hofabgabe alle weiteren Voraussetzungen für den Altersrentenbezug erfüllten. Auf Bundesebene sollte hingegen die Frage einer stärkeren gegenseitigen Durchlässigkeit von landwirtschaftlicher und gesetzlicher Rentenversicherung unter besonderer Berücksichtigung einer gegenseitigen Anrechnung von Versicherungszeiten geprüft werden.


Eine solche Untersuchung müsste auch die denkbaren Vor- und Nachteile der stärkeren gegenseitigen Durchlässigkeit und ihre finanziellen Folgen für die beiden Sozialversicherungssysteme aufzeigen, so Wehner. Klar sei jedoch, dass man das bewährte agrarsoziale Sicherungssystem mit der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht grundsätzlich in Frage stellen sollte. (AgE/ad)

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