Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e. V. klagen gegen die heutige Putenmast. Sie hoffen, dass ein Urteil die klassische Putenhaltung zu Fall bringen kann. Es handelt sich um die erste Tierschutz-Verbandsklage in Baden-Württemberg.
Die Tierrechtler prangern eine Überzüchtung der Tiere, das betäubungslose Schnabelkürzen und die Haltung von 10.000 und mehr Tieren in zu engen Ställen an. Zudem fehle es den Puten an Beschäftigungsmaterial und es gebe zu hohe Fehlbetäubungsraten bei der Schlachtung.
Anlass sind laut dem Verein Aufnahmen aus einem Stall im Kreis Schwäbisch Hall, dem das zuständige Veterinäramt eine "guten Putenhaltung" attestierte. "Aus unserer Sicht wird in der Putenmast systematisch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen", kontert Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Albert Schweitzer Stiftung. "Das werden die Gerichte jetzt überprüfen. Im konkreten Fall stehen bislang nur die Tierschützer vor Gericht, die die Aufnahmen angefertigt haben. Das ändert sich durch die jetzt eingereichte Tierschutz-Verbandsklage", droht er.
Man werde in dem Fall durch drei Instanzen gehen. Die Bundesregierung werde im Erfolgsfall gezwungen sein, eine Verordnung zu erlassen, die mit der heute üblichen Putenmast nicht mehr viel zu tun hat, ergänzt Ira Belzer von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg.