Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Vorschlag, in Krisenzeiten nach dem Quotenende 2015 unterstützend in den Milchmarkt einzugreifen, zugestimmt.
So kann die Kommission bei schweren Ungleichgewichten auf dem Milchmarkt beschließen, dass Milcherzeuger, die über drei Monate oder länger ihre Produktion um mindestens 5 % im Vergleich zum Vorjahr drosseln, eine Beihilfe bekommen. Gleichzeitig sollen die Milcherzeuger, die ihre Produktion während des Zeitraums im gleichen Umfang steigern, Strafen zahlen. Ob und wann die Kommission eingreift, soll sie von den Produktionskosten abhängig machen.
Der Vorschlag geht im März in das Trilog-Verfahren. Stimmen Parlament, Kommission und Ministerrat zu, wird er umgesetzt.
In der Branche stößt der Vorschlag auf Skepsis. Denn bisher ist völlig unklar, wie das Verfahren genau ablaufen soll. "Die Durchführungsverordnungen müssen erst noch erarbeitet werden, falls der Vorschlag überhaupt durch das Trilog-Verfahren kommt", berichtet ein Insider gegenüber top agrar. Zudem sei noch offen, wie die Produktionskosten beachtet werden sollen und wann eine Krise "offiziell" sei.
Auch beim Präsident des European Milk Boards (EMB), Romuald Schaber, stoßen die Ergebnisse der Abstimmung auf Kritik: „Obwohl einige zielführende Gedanken wie der freiwillige Lieferverzicht verabschiedet worden sind, wurde die Chance für weitreichende Schritte zur Begrenzung der Überproduktion auf den europäischen Milchmärkten nicht genutzt. Notwendig hierzu wäre die Einrichtung von dauerhaften und flexiblen Marktsteuerungsmechanismen wie eine europäische Monitoringstelle gewesen. Nur so kann in Zukunft ein existenzsicherndes Einkommen durch kostendeckende Milchpreise für Milchproduzenten erreicht werden. Eine reine Marktbeobachtung ohne aktive Mengensteuerung durch die europäische Stelle zur Überwachung von Lebensmittelpreisen reicht hierzu nicht aus.“