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Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

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Sollte die Breitverteilung von dünner Gülle bundesweit möglich bleiben?

Bis maximal 4,6 % TS-Gehalt dürfen Bayerns Bauern ab 2025 weiter Rindergülle mit dem Breitverteiler ausbringen. Nun gibt es Forderungen, die Regelung auf andere Länder auszudehnen. Was denken Sie?

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Februar 2025 dürfen flüssige Wirtschaftsdünger auch auf Grünland und mehrschnittigen Feldfutterbauflächen nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden. Seit 2020 ist dies bereits für den Ackerbau vorgeschrieben.

Bayern macht Ausnahmen

Doch unter bestimmten Bedingungen können Landwirte in Bayern den Breitverteiler weiterhin einsetzen. Das gab Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber Anfang dieser Woche bei der Vorstellung der neuen GülleAppBayern bekannt.

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Verdünnung vermindert Emissionen

Wissenschaftler der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft hatten bei ihrem Forschungsprojekt „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung – AlterMin“ den TS-Gehalt der Gülle als einen entscheidenden Faktor in Sachen Emissionen identifiziert. Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse wird der Breitverteiler in Bayern wie die streifenförmige Ausbringtechnik als emissionsminderndes Verfahren anerkannt. Bis zu einem TS-Gehalt von 4,6 % ist so die Ausbringung von Rindergülle mit Breitverteilertechnik zulässig.

Regelung weckt Begehrlichkeiten

Das weckt Begehrlichkeiten in anderen Bundesländern, zumal die bayerische Regelung auf wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen basiert. Wie stehen Sie zu diesem Thema?

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