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230er-Regelung muss auch für ­Biogasanlagen kommen!

Lesezeit: 2 Minuten

Die „Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft“ zur Überarbeitung der „Düngeverordnung“ schlägt vor, den pflanzlichen Stickstoff im Gärsubstrat wie tierischen Stickstoff zu behandeln und die Ausbringung auf 170 kg N/ha zu begrenzen. Das hätte fatale Auswirkungen: Ein Biogasbetrieb, der mit Energiemais oder Getreide-GPS plus Zwischenfrucht etwa 240 kg/ha N vom Feld fährt und bisher im Kreislauf als Gärsubstrat wieder auf seinen Flächen ausbringt, müsste bei einer 170er-Regelung etwa 25 % des Gärsubstrates exportieren. Im Gegenzug müsste er Stickstoff, Phosphat und Kali mineralisch zukaufen, um die Löcher im Nährstoffkreislauf zu füllen. Die Humusversorgung der Böden würde durch den Zwang zum Gärsubstrat-export noch negativer als zurzeit.


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Eine mittelgroße Biogasanlage, die Energiemais auf 100 ha eigenen Flächen erzeugt, müsste bei einer 170er-Regelung etwa 1 000 m³ Gärsubstrat mehr abgeben als heute. In Nordwestdeutschland würde das jährliche Kosten von etwa 10 000 € verursachen. Im Gegenzug müsste der Betrieb langfristig für etwa 10 000 € Mineraldünger (N/P/K) zukaufen.


Weitere Folge der 170er-Regelung: In der Fruchtfolge werden die Betriebe nur noch die Fruchtarten mit der höchsten N-Effizienz anbauen. Das sind Mais und in wenigen Betrieben auch Rüben. Getreide-GPS, Winter- und Sommerzwischenfrüchte würden wegen des hohen N-Bedarfs kaum noch gewählt. Die Maisanteile und der Flächenbedarf für die Biomassebeschaffung würden weiter steigen.


Grundsätzlich würde sich die Ökobilanz über den erhöhten Energieverbrauch für den Gärsubstratexport und die Herstellung von Mineraldünger sowie steigende Maisanteile in den Fruchtfolgen verschlechtern. In Nordwestdeutschland hätten mehrere 1 000 Biogasanlagen massiv unter der 170er-Regelung zu leiden. Ein Ausweg könnte die Einführung einer 230er-Regelung für Biogasbetriebe sein, ähnlich wie für intensiv genutztes Grünland. Damit müssten weniger Nährstoffe (ohne Nachteil für die Umwelt und kostensparend) exportiert werden. In den Niederlanden machen über 70 % der Milchviehbetriebe sogar von einer 250er-Regelung Gebrauch!

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