Am 1. Februar enden die Sperrfristen für die Düngung. Wer dann starten möchte, muss zuvor seine Düngebedarfsermittlung durchgeführt haben. Das ist der Maximalrahmen, den Sie laut DüV nicht überschreiten dürfen. Die Ermittlung ist CC-relevant.
Vorgaben für die Düngung generell finden Sie in der
.
Speziell die Vorgaben der Bedarfsermittlung für Ackerbau und Grünland aus der
halten wir hier für Sie bereit.