Treten Mäuse in Massen auf, sind Ertragsverluste von über 30% möglich. Die nasse Witterung im Winter mit einem Wechsel von Frost- und Nichtfrostperioden war für die Mäuse zwar ungünstig, trotzdem sind sie auf vielen aus dem Herbst befallenen Flächen nach wie vor aktiv. Bei leichtem bis mittlerem Befall reicht eine Bekämpfung mit der Legeflinte oft aus. Bei Starkbefall sind aber Notfallzulassungen zum Streueinsatz von Ködern erforderlich. Wegen der strengen Auflagen sind sie leider kaum umsetzbar. Nachfolgend finden Sie ein „Positionspapier zur sachgerechten Bekämpfung von Feldmäusen“, veröffentlicht von Pflanzenschutzdiensten.
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Positionspapier der in der BLAG "Feldmaus Management" vertretenen Pflanzenschutzdienste zur sachgerechten Bekämpfung von Feldmäusen
Position PaperCommonVole Contra! ofPlantProteerion AgenciesRepresentedin theNationalWarkingGroup CommonVoleManagement
Vorbemerkungen
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) Feldmaus-Management wurde in Auswertung des Feldmaus-Befallsjahres 2012 auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gegründet. Ein wichtiges Ziel der BLAG ist es, eine Plattform zum Informationsaustausch zwischen den bei Fragen der Feldmausbekämpfung beteiligten Behörden in Deutschland zu bieten.
Dieses Positionspapier zeigt den Standpunkt der in der BLAG
vertretenen Pflanzenschutzdienste zu grundlegenden Fragen der sachgerechten Bekämpfung von Feldmäusen. Es erläutert den aktuellen Handlungsbedarf zur Absicherungeines wirksamen und nachhaltigen Feldmaus-Managements in Landwirtschaft und Gartenbau.
Die Vertreter des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), des Bundesinstituts für Risiko bewertung (BfR) und des Julius Kühn-Instituts, Institut für Kulturpflanzenforschung (JKI) in der BLAG stimmen dem Positionspapier inhaltlich zu.
Bedeutung der Feldmaus (Microtus arvalis)
Die Feldmaus ernährt sich überwiegend von Pflanzen. Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen führt der Fraß zu Schäden am Kulturpflanzenbestand und damit zu Ertragsverlusten. Bei einem Besatz von weniger als 80-130 Tieren/ha (entspricht derzeitigen kulturspezifischen Bekämpfungsrichtwerten) wird der Ertragsverlust als geringund wirtschaftlich unbedeutend eingeschätzt.
Zum Zyklus der Entwicklung von Feldmäusen gehört die wiederkehrende Massenvermehrung in einem Abstandvon 2 bis 5 Jahren.In dieser Phase kann der Mäusebesatzauf der Fläche auf über 1000 Tiere pro Hektar anwachsen. Dabei können extrem starke Schäden an den Kulturpflanzen bis hin zum Totalverlustder Ernte entstehen.
Starke Fraßschäden führen zu erheblichen materiellen und finanziellen Verlusten in der landwirtschaftlichen und gärtneri schen Praxis, zu hygienischen Beeinträchtigungen beim Erntegut sowie zu Folgeschädenin der Fruchtfolge (z. B. Spätver unkrautung auf kahl gefressenen Befallsnestern), die auch zusätzliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zur Folge haben können. Im Übrigen spielen Feldmäuse in den Bereichen Human- und Veterinärmedizin als Überträger von Infektionskrankheiten gelegentlich eine Rolle.
Die Feldmaus besitzt als zentrale Nahrungsgrundlage für verschiedene Tierarten eine wichtige ökologische Funktion. Deshalb sind Feldmäuse nur bei Überschreitung von Bekämpfungsrichtwerten (BRW) zu bekämpfen. Räuberpopulationen verhalten sich zeitlich versetzt analog zur Entwicklung der Feldmauspopulation. In Jahren mit einer Massenvermehrung bei Feldmäusen sind auch die Reproduktionsraten bei den Pressfeinden sehr hoch. Im Jahr des Zusammenbruchs führt der Nahrungsmangel zu einem Rückgang der Population der Pressfeinde.
Vorbeugende und nichtchemische Bekämpfungsmaßnahmen
Generell ist vorbeugenden und nichtchemischen Bekämpfungsmaßnahmen der Vorrang zu geben. Besonders in der frühen Phase des Populationsanstiegs dürften solche Maßnahmen wir kungsvoll sein und die Massenvermehrung verzögern.
Für wirksame nichtchemische Bekämpfungsmaßnahmen ist es wichtig, den Populationsanstieg rechtzeitig zu erkennen. Die über die BLAG Feldmaus-Management zwischen den Bundesländern abgestimmten Monitaringprogramme sollen hierzu standardisierte Daten liefern.
Die Pflanzenschutzdienste informieren sich gegenseitigkontinuierlich zu aktuellen Erkenntnissen zur Populationsentwicklung bei Feldmäusen. Bei ansteigenden Befallswertenerfolgt eine Empfehlung zur Verwendung von nichtchemischen Bekämpfungsmaßnahmen im Pflanzenschutz-Warndienst.
Feldraine, Straßengräben, Böschungen, Standorte von Windenergieanlagen und anderes Nichtkulturland sind Rückzugsgebiete der Feldmaus, sobald die Nahrungsgrundlage auf der Ackerfläche fehlt. Regelmäßiges Mähen oder Mulchen von Nichtkulturland in Abstimmung mit dem Flächeneigentümer und ggf. unter Beachtung weiterer behördlicher Auflagen erleichtert den Zugriff der Pressfeinde in diesen Primärbiotopen. Dadurch lässt sich die Feldmauspopulation vermutlich in gewissem Maße regulieren und das Risiko des Wiedereinwanderns in die Neusaaten auf der Ackerfläche mindern.
Mit Sitzstangen werden Greifvögel gezielt zum Befall geführt. In Phasen, in denen die Zunahme der Feldmausdichte unter der Fraßleistung der natürlichen Feinde liegt, ist eine zeitweise und örtliche Reduktion der Feldmauspopulation auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch diese Maßnahme denkbar.Das Aufstellen der Sitzstangen direkt auf Nichtkulturland bzw. entlang der Grenze zwischen Primärbiotopen und landwirtschaftlicher Nutzfläche könnte somit eine geeignete Maßnahmedes Populations-Managements bei Feldmäusen, zumindest in Jahren desPopulationsaufbaus sein.
Die Schwarzbrache entzieht der Feldmauspopulation (zumindest zeitweise) die Nahrungsgrundlage. Die Wirkung ist umso nachhaltiger, je länger der Zeitraum ohne Pflanzenbewuchs andauert. Die in den meisten Ackerbaubetrieben vorherrschende Fruchtfolge bzw. Anbauplanungbietet ein nur kurzes Zeitfenster für eine Schwarzbrache zwischen der Ernte von Mähdruschfrüchten und Aussaat der nachfolgenden Winterung. Eine Umstellung der Fruchtfolge bzw. Anbauplanung zur Verlängerung einer Schwarzbrache (z. B. Verzicht auf den Anbau von Winterkulturen) führt zu erheblichen ökonomischen Verlusten beim Landwirt. Deshalb ist die Akzeptanz einer solchen Maßnahme eher gering.
Eine tiefe Bodenbearbeitung führt zu einer Zerstörung der Gänge und Baue. Dieser Effekt lässt sich sowohl mit dem Pflug als auch mit nichtwendender Bodenbearbeitung (z. B. tiefes Grubbern) erreichen. Voraussetzung ist jedoch eine Bearbeitungstiefe von mindestens 20 cm. Bei erhöhtem Befall sind unter Umständen mehrere Bearbeitungsschritte notwendig. Diese Form der Bodenbearbeitung ist aufwändig, hat eine nur geringe Schlagkraft und zerstört etablierte Bodengefüge. Deshalb wird diesesVorgehen nur bei vorhandenem Befall empfohlen.
In Phasen mit einer sehr hohen Dichte der Feldmauspopulation (Gradationsphase) erzielen vorbeugende und nichtchemische Bekämpfungsmaßnahmen jedoch keine ausreichende Wirkung. Dann wird die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Rodentiziden) erforderlich.
Chemische Bekämpfung mit Rodentiziden
Erfassungdes Befalls
Zur Ermittlung des vorhandenen Befalls und der Aktivität der Feldmäuse auf der jeweiligen Fläche hat sich die Lochtret-Methode bewährt. Dazu erfolgt das Verschließen aller vorhandenen Feldmauslöcher auf einer Kontrollfläche von 250 m2. Nach 24 Stunden wird die Auszählung der wieder geöffneten Löcher (wgL) vorgenommen. Die Anzahl wgL korreliert mit der Anzahl der vorhandenen Feldmäuse auf der Fläche im Verhältnis von etwa 2,5: 1. Bei repräsentativer Auswahl der Kontrollfläche lässt sich mit der Lochtret-Methode eine hinreichend exakte Einschätzung der örtlichen Befallssituation vornehmen. Die derzeit genutzten Bekämpfungsrichtwerte basierenauf der beschriebenen Methode.
Die Lochtret-Methode ist aufwändig. Einfacher gestaltet sich die Auszählung bzw. Schätzung vorhandener Bausysteme auf der Fläche. Insbesondere während des Populationsanstiegs und in Gradationsjahren könnte mit dieser Methode relativ schnell eine große Anzahl von Flächen beurteilt werden. Inwieweit sich damitjedoch ausreichend exakte Befallsdaten erheben lassen, bedarf noch der wissenschaftlichen Überprüfung. Dahingehende Untersuchungen und Versuche sind notwendig.
Eine gesicherte Vorhersage der Befallsentwicklungbei Feldmäusen ermöglichtes den Pflanzenschutzdiensten, rechtzeitig geeignete Überwachungsmaßnahmen einzuleiten bzw. über den Pflanzenschutzwarndienst zu Bekämpfungsmaßnahmen aufzurufen. Das Julius Kühn-Institut verfügt bereits über ein computergestütztes Prognoseprogramm zur Vorhersage der regionalen Populationsentwicklung der Feldmaus für Thüringen und Sachsen-Anhalt in ein- und mehrjährigen Kulturen. Die Modellaussagen sind derzeitjedoch noch zu ungenau und nicht auf andere Regionen übertragbar.
Grundsätzlich wird ein solches Prognosemodell dringend benötigt, um z.B. alternative Maßnahmen im Vorfeld einer erwarteten Massenvermehrung verstärkt anwenden zu können. Die hierfür benötigten Vorlaufzeiten und Trefferquoten werden aber noch nicht erreicht. Somit müssen alle Aktivitäten zur Weiterentwicklung bzw. Modellentwicklung aktiv unterstützt werden. Dazu gehört beispielsweise die deutschlandweit harmonisierte Erhebung von Monitaringdaten zum Feldmausbefall.
Bewertung des Befalls
Für die Beurteilung der Bekämpfungswürdigkeit eines Befalls werden Bekämpfungsrichtwerte (BRW) vom Pflanzenschutzdienst empfohlen und in der Praxisgenutzt. Der Einsatz von Rodentiziden soll nur nach Überschreitung der jeweiligen BRW bzw. bei einer erhöhten Gefährdung durch Feldmausbefall erfolgen.
BRW basieren regelmäßig auf wirtschaftlichen Schadschwellen. Die derzeit verwendeten BRW liegen je nach Kultur zwischen 5 bis 8 wgL/250m2, was ca. 80-130 Tieren/ha entspricht. Sie wurden auf der Grundlage von Untersuchungs- und Versuchsergebnissen bzw. Datenreihen der 1990er Jahre (und davor) entwickelt bzw. abgeleitet. Veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen (u .a. Preise für Ernteprodukte und Pflanzenschutzmittel, Kosten der Arbeitserledigung usw.) wirken sich zwingend auf die Höhe der wirtschaftlichen Schadschwellen aus.
Hinzu kommen Veränderungen im Lebensraum der Feldmaus, welche die Populationsentwicklung tendenziell fördern. Hierzu zählen insbesondere veränderteBedingungen im Pflanzenbau (z. B. wintergetreidebetonte Fruchtfolgen, die verbreitete Verwendung von Minimal-Bodenbearbeitung, Greening-Maßnahmen) und Einschränkungen bei der zur Bekämpfung zurVerfügung stehenden Mittelpalette aufgrundveränderter Rahmenbedingungen bei der Zulassungvon Pflanzenschutzmitteln (z.B. Chlorphacinon-Streuköder nicht mehr verfügbar).
Beobachtungen und Erfahrungen aus der Praxis deuten darauf hin, dass die genannten Faktoren zu einer Erhöhung des Befalls insgesamt führen und damit die vorhandenen BRW möglicherweise derzeit zu hoch angesetzt sind. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Überprüfung der wirtschaftlichen Schadschwellen und daran angepasste Festsetzung der BRW dringend angeraten. Entsprechende Untersuchungen und Versuche sollten durchgeführt werden.
Anwendungvon Rodentiziden
Bei Überschreitung der BRW ist die Anwendung von Rodentiziden wirtschaftlich sinnvoll und notwendig. Die beste Wirkung wird erreicht, wenn die Behandlung unmittelbar nach Überschreiten des BRW erfolgt.
Die bestimmungsgemäßeund sachgerechte Anwendung von zugelassenen Rodentiziden unter Beachtung der mittel- und anwendungsspezifischen Hinweise, Auflagen und Anwendungsbestimmungen auf landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzflächen entspricht der Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Anwendungsvorschriften sichert das gesetzlich geforderte hohe Maß an Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
Der Pflanzenschutzdienst führt in Jahren mit einem erhöhten Umfang an Rodentizidanwendungen zusätzlicheKontrollen zur Einhaltung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen durch. Bei Verstößen erfolgt eine konsequente Ahndung durch diezuständigen Behörden. Die Erfahrungender letzten Jahre haben gezeigt, dass Verstöße gegen Anwendungsbestimmungen nur selten anzutreffenwaren. Auch sind kaum Fälle von Schäden an Nichtzielorganismen bekannt geworden, wenn die Gute fachliche Praxis befolgt wird.
Derzeit sind ausschließlich Rodentizide auf Basis von Zinkphosphid zur Feldmausbekämpfung zugelassen. Der Einsatz dieser Mittel darf nur unter Beachtung umfangreicher Anwendungsbestimmungen (u.a. NT 661: Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge eingebracht werden. Dabeisind geeignete Geräte wie z. B. Legeflinten zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.) erfolgen.
Die in der BLAG vertretenen Pflanzenschutzdienste sehen die dringende Notwendigkeit, dass alle notwendigen Aktivitäten und Bestrebungen, die einer Fortführung der Zulassung von Zinkphosphid-Präparaten dienen, Unterstützung finden.
In besonderen Befallssituationen kann es erforderlich sein, auch auf angrenzenden Nichtkulturlandflächen (Rückzugsgebiete der Feldmaus) eine chemische Bekämpfung durchzuführen, um die Einwanderung einer großen Anzahlvon Feldmäusen auf das Kulturland zu verhindern. Im Falle von verbreitet bekämpfungswürdigem Befall in diesen Rückzugsgebieten beantragt der Pflanzenschutzdienst beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für Zinkphosphid-Präparate gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 für die entsprechenden Anwendungsgebiete. Liegt diese vor, entscheidet der zuständige Pflanzenschutzdienst im Rahmen von Genehmigungen gern. § 12 (2) Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) im Einzelfall über die Rodentizidanwendung auf Nichtkulturland.
Bei der erneuten Zulassung von Zinkphosphid-Präparaten sollte das Einsatzgebiet Nichtkulturland (Rückzugsgebiete auf Kulturflächen, z.B. Inseln von Windenergieanlagen; direkt an Kulturflächen angrenzende Rückzugsgebiete, z.B. Ackerrandstreifen, Straßenränder, Böschungen, Straßengräben) Berücksichtigung finden. Dies würde bei regulärer Zulassung zu einer Vereinfachung im Verwaltungshandeln führen.
In Jahren mit Feldmaus-Massenbefall wird der Pflanzenschutzdienst der betroffenen Länder bei Bedarf die Beantragung von Art. 53-Notfallzulassungen für nicht zugelassene Rodentizide beim BVL in Erwägung ziehen. Alle bei der Bekämpfung von massenhaftem Feldmausbefall Beteiligten (einschließlich Umweltbehörden) sind aufgerufen, durch akti ves Handeln und Mitwirken zu einem wirkungsvollen, nachhaltigen und ökonomisch wie ökologisch sinnvollem Vorgehen gegen Feldmausschäden beizutragen.
Die Ausbringung der Zinkphosphid-Köder mittels Legeflinte erfordert einen erheblichen Handarbeitsaufwand . Eine maschinelle Ausbringungdieser Rodentizide ist nicht möglich. Bei großflächigem Massenbefall ist die händische Ausbringung von Zinkphosphid-Präparaten aufgrunddes hohen Aufwands und der geringen Flächenleistung wenig geeignet. Hinzu kommt eine verminderte Annahme der Köderpräparate bei Vorhandensein eines attraktiveren Nahrungsangebots in Form von Kulturpflanzen auf der Fläche, was zu einer deutlichen Minderwirkung führen kann. Die in der BLAG vertretenen Pflanzenschutzdienste sehen die dringende Notwendigkeit, an einer Weiterentwicklung der zur Verfügung stehenden Zinkphoshpid-Rodentizide zu arbeiten. Die Mittel sollten z. B. eine verbesserte Lockwirkung auf Feldmäuseaufweisen und einfacher auszubringen sein. Auch staatliche Einrichtungen sollten sich an diesen Arbeiten intensiv im Rahmen eines konkreten Arbeitsprogramms beteiligen.
Weiterhin halten es die in der BLAG vertretenen Pflanzenschutzdienste für besonders erforderlich, maschinell ausbringbare Rodentizide mit neuen und leistungsfähigen Wirkstoffen für die Praxis bereitzustellen oder Techniken zur maschinellen Ausbringung zu entwickeln, die den Zulassungsauflagen entsprechen (z.B. Wühlrnauspflug). Alle dahingehenden Aktivitäten von privaten Unternehmen sollten unterstützt bzw. ein staatliches Forschungsprogramm aufgelegt werden.
Für den Bereich des ökologischenAnbaus ist die Bereitstellung alternativer Methoden des Populationsmanagements die einzige Möglichkeit, Feldmausschäden zu minimieren. Begonnene Forschungsaktivitäten sollten weiterhin unterstützt und ausgebaut werden. Die Ergebnisse sind auch für den konventionellen Anbau nutzbarund könnten bei hohen Wirkungsgraden in Zukunft zu einer Reduzierung von Rodentizidanwendungen beitragen.
Beschluss
Dieses Positionspapier wurde auf der 4. Sitzung der BLAG Feldmaus-Management am 14. November 2014 in Bernburg besprochen und von den Pflanzenschutzdiensten, sowie Vertretern des JKI, des BVL und des BfR beschlossen.
Es wird dem Bundesministerium für Ernährung und Land wirtschaft, den Länderreferenten Pflanzenschutz und den Pflanzenschutzdiensten zur Kenntnis und weiteren Beschlussfassung übergeben.
Kontaktanschriften:
Dr. Reinhard Götz, Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Kühnhäuser Straße 101,Referat Pflanzenschutz, 99189 Erfurt Kühnhausen, E-Mail: reinhard.goetz@tll.thueringen.de
Christian Wolff, Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Dezernat Pflanzenschutz, Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg
Dr. Jens Jacob, Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Pflanzenschutz in Gartenbau und Forst - Wirbeltierforschung -, Toppheideweg 88, 48161 Münster
Reinhard GöTz (Erfurt-Kühnhausen)
Christian WoLFF (Bernburg)
Jens JACOB (Münster)