Besteht ein erhöhtes Fusarium-Risiko (Vorfrucht Mais, anfällige Sorte, wie z. B. Tobak, JB Asano, Inspiration, Alexander, Folklor, Franz oder Smaragd), dann sollten Sie eine Ährenbehandlung fest einplanen. Der vorauslaufende Fungizidschutz muss damit einen ausreichenden Schutz etwa bis zum Beginn des Ährenschiebens bieten.
In manchen Jahren und Anbausituationen reicht dazu eine Maßnahme ab EC 33 aus. Bei Behandlungen vor EC 37 bleibt dann allerdings das Fahnenblatt des Weizens bis zur Fusarium-Spritzung ungeschützt. Tritt hierbei etwa Gelbrost mit auf, sollte man eine Zwischenbehandlung mit einer Teilmenge eines roststarken Azols einplanen. Drei Behandlungen werden auch erforderlich, falls ein früher Krankheitsdruck eine Erstbehandlung vor EC 33 erzwingt. Dann wird eine Zwischenbehandlung nötig, um die oberen 1,5 Blätter sicher zu schützten (siehe Übersicht 4).
Platzieren Sie die Fusarium-Behandlung witterungsabhängig ab vollständig geschobener Ähre infektionsnah zur Blüte, etwa ein bis zwei Tage vor bis zu wenige Tage nach einem Regen. Bleibt dieser zur Blüte aus, können Sie die Fusarium-Mittel mit etwa 20 bis 30 % reduzierter Aufwandmenge als breit wirksame Abschlussbehandlung oder einfachere Azol-Präparate einsetzen.