Durch den Wegfall der neonicotinoiden (insektiziden) Beizen für Winterraps kann es in diesem Herbst erstmals zu einer höheren Behandlungshäufigkeit mit Insektiziden zur Bekämpfung von Rapserdfloh kommen.
Bei der Mischung von Azol-Fungiziden mit einem Teil der als B4 eingestuften Insektizide ändert sich die Einstufung der Bienengefährdung. Erfolgt also eine Mischung eines Azols (B4) z. B. mit einem Karate Zeon (B4), so ist die Mischung als B2 eingestuft. Befinden sich dann während der Behandlung bereits blühende (Unkraut-) Pflanzen im Bestand, darf die Mischung nur nach dem täglichen Bienenflug erfolgen. Diese Einschränkung kann in einem warmen Herbst durchaus bedeutsam sein!