Eine stark reduzierte Düngung bedeute einen positiven Effekt für den Grundwasserschutz – so rechtfertigt der Gesetzgeber die erneute Novellierung der Düngeverordnung und die scharfen Vorgaben in den roten Gebieten.
Auch das Nachbarland Dänemark setzt seit Jahren einen Düngeabschlag von 20% um, argumentieren Befürworter der Novelle. Dass deren Düngebedarfswerte im Grünland aber deutlich über unseren liegen – und das ohne Abzug – übersehen sie dabei.
Es stellt sich die Frage: Löst eine reduzierte Düngung unter dem Bedarf wirklich unsere Probleme? Denn gerade gut geführte Grünlandbestände müssen sich etablieren können, um ausreichende Erträge zu erzeugen. Nur so lassen sich auch hohe Entzüge und damit eine geringere Nährstoffauswaschung erreichen.
Und ist es nicht vielmehr so, dass die bisherigen Regelungen erst einmal Wirkung zeigen sollten? Damit diese eingehalten werden, ist sicherlich eine Kontrolle erforderlich. Dass das Kontrollverfahren in Zukunft verbessert wird, lässt sich am Beispiel Niedersachsens erkennen. Hier ist ein elektronisches Meldesystem für Düngebedarf und Co. eingeführt worden.
Für das Einhalten von Regeln ist aber deren Akzeptanz unabdingbar. Im Straßenverkehr ist es ähnlich: ein 30er Schild vor einem Kindergarten wird akzeptiert und befolgt, keiner stellt das infrage. In einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf freier Strecke wird häufig kein Sinn erkannt, hier ist die Bereitschaft, diese einzuhalten, entsprechend geringer. Für ein erfolgreiches Umsetzen der Düngeverordnung wäre eine breite Akzeptanz wichtig. Dazu ist eine fachlich fundierte Argumentation dringend notwendig. Leider ist momentan das Gegenteil der Fall.