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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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das Aktuelle Interview - Maiswurzelbohrer – wie geht’s weiter?

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Staaten haben kürzlich beschlossen, den Quarantänestatus des Wurzelbohrers aufzuheben. Wann fallen die EU-Vorschriften weg?


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Dr. Glas: Mit der Eilverordnung über die „Nichtanwendung der Bekämpfungsverordnung gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer“ hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die EU-Entscheidung bereits umgesetzt. Damit gelten die Allgemeinverfügungen in den Ländern mit Befall wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen schon jetzt nicht mehr.


Was bedeutet das?


Dr. Glas: In befallsfreien Bundesländern wird es ­künftig bei Erstbefall keine behördlich angeordneten Ausrottungsmaßnahmen mehr geben. Bei etabliertem Befall werden die Vorschriften (einmal Mais in 3 Jahren in Befallszonen, maximal 2-mal Mais in 3 Jahren in der Sicherheits-/Eingrenzungszone) außer Kraft gesetzt.


Darf ein Anbauer, dessen Fläche sich zurzeit im Befallsgebiet befindet, dort in dieser Saison Mais anbauen?


Dr. Glas: Weil die Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene und auch in Deutschland weggefallen sind, darf er das. Einen Verstoß begeht er nicht.


Allerdings sollten wir auf die Erfahrungen anderer Länder wie Italien, Österreich und Ungarn zurückgreifen und den Fehler zu enger Maisfruchtfolgen nicht wiederholen. Ob zudem künftig insektizide Beizmittel gegen die Larven des Wurzelbohrers verfügbar sind, ist eher unsicher.


Werden die Bundesländer künftig selbst die Bekämpfung regeln? Müssen die Landwirte dann mit natio-nalen Auflagen rechnen?


Dr. Glas: Die EU möchte, dass die Mitgliedstaaten den Wurzelbohrer weiter „managen“. Dazu soll es nach derzeitigen Überlegungen keine verpflichtenden Vorschriften mehr geben. Es sollen stattdessen die Empfehlungen des Integrierten Pflanzenschutzes gelten.


Die Bundesländer werden allerdings die Populationsentwicklung des Wurzelbohrers weiter mit Pheromonfallen überwachen. Fehler im Management des Schädlings lassen sich schlaggenau und randscharf nachvollziehen. In Einzelfällen sieht das Pflanzenschutzrecht dann auch Regelungsmöglichkeiten vor.


Wird sich der Wurzelbohrer jetzt zügiger nach Norden ausbreiten?


Dr. Glas: Natürlich kann der Käfer über Transporte nach Norden gelangen. Wer Mais in weiter Fruchtfolge anbaut, wird den Schädling wohl kaum bemerken. In Regionen mit Dauermaisanbau sollte man sich frühzeitig mit der Fruchtfolgeauflockerung beschäftigen – der Käfer wird Monomaisflächen auf jeden Fall finden.

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