Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

Aus dem Heft

Der Albtraum für Kartoffelanbauer

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bakterielle Ringfäule, die Schleimkrankheit, der Kartoffelkrebs und die zystenbildenden Kartoffelnematoden sind der Albtraum jedes Kartoffelanbauers. Denn für diese Quarantäne-Schaderreger (siehe Kasten Seite 66) gelten scharfe gesetzliche Regelungen mit weit reichenden Folgen für die betroffenen Betriebe. Problematisch ist u. a. Folgendes: Die Quarantäne-Schaderreger sind in den Einfuhrregelungen zahlreicher Länder weltweit aufgeführt. Befall gefährdet den Export. Innerhalb der EU gelten strenge rechtliche Regelungen. Für betroffene Betriebe können die Auflagen, wie z. B. mehrjähriges Anbauverbot, zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führen. Die vier Schaderreger sind meldepflichtig. Befall darf niemand unter der Decke halten! Direkte Bekämpfungsmaßnahmen gibt es nicht. Ausnahme: Metam-Fluid 510 g/l BASF gegen Nematoden. Das Mittel ist sehr teuer und nur noch bis zum 31.12.2003 zugelassen. Von unbekannten Befallsherden oder verschiedenen Abfallprodukten aus Verarbeitungsbetrieben geht eine nur begrenzt kalkulierbare Ausbreitungsgefahr aus. Daher können sich Kartoffelerzeuger am ehesten schützen durch Vorsorge- und Betriebshygiene-Maßnahmen. Die Erfahrungen von Befallsbetrieben zeigen, dass sich jeder Kartoffelanbauer mit dem Problem "Quarantäneschaderreger" beschäftigen sollte. Oberstes Ziel: Das Einschleppen der gefährlichen Erreger in den Betrieb verhindern! Vorsorgen statt Problem verdrängen! Erforderlich ist dazu, die spezifischen Schadbilder im Bestand, an den Stauden und Knollen richtig einschätzen zu können und sich mit der Biologie der Erreger zu beschäftigen (siehe Kasten Seite 66). Flächenbezogene Untersuchungsergebnisse und Beobachtungen (z. B. bei Nematoden) sollten Sie in Ihrer Ackerschlagkartei dokumentieren. Im Einzelnen sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen: Sortenwahl: Betriebe mit NematodenBefall oder Kartoffelkrebs-Fällen in der Region sollten durch die Sortenwahl reagieren. Das gezielte Nutzen von rassenspezifischen Resistenzen (Nematoden, Krebs) und Toleranzeigenschaften (Nematoden) wird nicht nur gesetzlich gefordert. Es ist auch betriebswirtschaftlich ohne jede Alternative. Beachten Sie bei der Sortenwahl Ihre innerbetrieblichen Befallsverhältnisse und regionale, auf die jeweilige Verwertungsrichtung bezogene Sortenempfehlungen! Pflanzgutqualität: Der Einsatz von befallsfreiem Pflanzgut ist die wirksamste Vorsorgemaßnahme. Den höchsten Sicherheitsgrad bietet Z-Pflanzgut, das auf kontrollierten Anbauflächen produziert und mittlerweile obligatorisch auf bakterielle Quarantänekrankheiten untersucht wird. Passen Sie Ihre Eigenvermehrung diesem gesetzlichen Qualitätsstandard an! Gehen Sie nicht leichtsinnig Risiken ein, indem Sie nicht zertifiziertes und nicht untersuchtes Pflanzgut verwenden. Desinfektionsmaßnahmen: Desinfektionsmaßnahmen sollten wegen der möglichen immens hohen Schäden in Befallsbetrieben zu Routinemaßnahmen werden. Dazu gehört das gründliche Reinigen von Schleppern, Geräten und Maschinen vor allem nach dem Einsatz auf befallenen oder befallsverdächtigen Ackerflächen, z. B. mit einem Hochdruckreiniger (Waschplatz mit kontrolliertem Abfluss einrichten). Geeignete Desinfektionsmittel sollten vor allem an Transport- und Lagereinrichtungen, im Zweifelsfall auch an Maschinen und Geräten eingesetzt werden. Geprüft und zugelassen gegen bakterielle und pilzliche Schaderreger sowie gegen Viren ist zur Zeit MENNO Florades (bis 28.6.2003). Kontrollierte Abfallwirtschaft: Das Ausbringen von Abfall- und Reststoffen aus kartoffelverarbeitenden Betrieben auf Ackerflächen birgt Risiken einer Befallsausbreitung. Abfall- und Reststoffe sollten regelmäßig auf Befall kontrolliert und im Zweifelsfall nicht auf Ackerflächen ausgebracht werden. Bekämpfung von Durchwuchskartoffeln: Die milden Winter seit 1998/99 haben regional zu gravierenden Problemen mit Durchwuchskartoffeln geführt. Bekämpfungsmaßnahmen sind je nach Kultur teuer oder gar nicht möglich. Alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen gegen Durchwuchskartoffeln sollten aber genutzt werden - angefangen von der flachen, nicht wendenden Bodenbearbeitung nach der Kartoffelernte (bessere Frosteinwirkung) bis hin zur gezielten Anwendung geeigneter Herbizide in Mais, Getreide usw. Die bisherige Winterwitterung 2002/03 könnte zumindest in nordund ostdeutschen Anbauregionen zu einer Entspannung des Problems führen. Sonstige Maßnahmen: Um bei Anbauern mehr Problembewusstsein zu wecken, kann es sinnvoll sein, Vorsorge- und Hygienemaßnahmen in Anbauverträge aufzunehmen (z. B. Fruchtfolge, Sortenwahl, Untersuchungen). Auch sollte kein Oberflächenwasser in Regionen mit Schleimkrankheitsbefall (Kontamination in Holland verbreitet, in Deutschland vereinzelt nachgewiesen) verregnet werden. Ergreifen Sie alle Maßnahmen, um Fäulnis im Lager zu verhindern! Dazu gehört z. B. das getrennte Roden (Vorgewende, Fahrspuren), eine schonende Knollenbehandlung beim Einlagern und die richtige Klimasteuerung im Lager (Temperatur). Auch sollten Sie unkontrollierbare Übertragungswege, zum Beispiel durch Winderosion, berücksichtigen. Fazit Das Risiko der Quarantäne-Erreger betrifft die gesamte Kartoffelbranche. Die unkontrollierte Ausbreitung kann den Kartoffelbau in einer Anbauregion teilweise oder sogar insgesamt gefährden. Die wichtigste Rolle spielen Vorsorgeund betriebshygienische Maßnahmen.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.