Nach der Rübenbestellung bleibt in der Regel eine kleine Saatgutmenge übrig, die für das folgende Anbaujahr aufbewahrt werden muss. Bei dem aktivierten Saatgut, das auf eine schnellere Keimung getrimmt ist, steigt bei der Überlagerung die Gefahr einer unkontrollierten Keimung. Das ist der Fall, wenn es nicht sachgerecht (zu feucht, zu warm) gelagert wird. Füllen Sie deshalb dieses Saatgut wieder in die Originalschachteln und verschließen Sie diese. Das empfiehlt Manfred Steuerwald vom Rheinischen Rübenbauerverband.Wichtig ist, dass Sie es möglichst gleichbleibend kühl und trocken (unter 50 % Luftfeuchte, unter 15° C) bis zur nächsten Aussaat lagern. Dazu eignet sich zum Beispiel eine nicht mehr benötigte Gefriertruhe (ohne Stromanschluss).
Bei sachgerechter Lagerung garantieren die Züchter die Verwendbarkeit des Saatgutes im folgenden Anbaujahr. Grundsätzlich sollten Sie aber Ihren Saatgutbedarf so weit wie möglich an die vorgesehene Anbaufläche anpassen.
Bleiben nach der Lagerung dennoch Zweifel an der Keimfähigkeit des überlagerten Saatgutes, liefert ein Keimtest Hinweise, ob es noch zu verwenden ist. Den Test führen Sie entweder mit einer Faltschachtel (Pillen auf Küchenpapier, jeweils 2 cm Abstand zwischen den Pillen) oder in einer Erdschale durch. Mit der Schale können Sie zwar mehr Pillen prüfen, allerdings ist die Feuchtigkeit schwerer zu kontrollieren.