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Die Verzögerungs-Taktik deutscher Behörden

Lesezeit: 4 Minuten

Die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständigen Behörden verstoßen gegen EU-Fristen – das zeigt eine Überprüfung der EU-Kommission. Die Leidtragenden sind die Bauern.


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Setzen, sechs!“ So drastisch fiel der Bericht der EU über die deutsche Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln aus. Im letzten Jahr hatte die EU-Kommission im Rahmen eines Audits die Arbeitsweise der deutschen Zulassungsbehörden geprüft. Kern der Kritik: Es dauert alles viel zu lange.


Verantwortlich dafür sei vor allem das Umweltbundesamt (UBA), welches eines von vier zuständigen Behörden ist. Dabei sollte es nach dem Willen der EU durch die sogenannte Harmonisierung („zonale Zulassung“, „gegenseitige Anerkennung“) deutlich zügiger gehen. Eine gute Idee, die in ihrer Umsetzung allerdings auf der Strecke bleibt. Denn statt binnen 120 Tagen, wie europaweit gesetzlich vorgeschrieben, benötigen die Behörden laut der EU-Gutachter im Schnitt sage und schreibe 757 Tage.


Wie dramatisch die Situation mittlerweile ist, zeigen diese Zahlen der EU: Seit 2013 ist in Deutschland kein einziger Zulassungsantrag fristgerecht entschieden worden. Im Jahr 2015 warteten 229 Zulassungsanträge auf Bearbeitung.


Versagen auf ganzer Linie:

Und die Bugwelle, die die Behörden vor sich herschieben, wächst. Bis 2021 rechnen Experten damit, dass jährlich 280 Anträge gestellt werden. Nach eigenen Angaben sind die Ressourcen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aber nur für jährlich 100 Zulassungsanträge ausgelegt.


Die Folgen für die Landwirte sind verheerend. Immer mehr Mittel verschwinden vom Markt, weil die Wiederzulassung, die für Wirkstoffe laut Gesetz alle zehn Jahre erfolgen muss, in der Warteschleife hängt. Für ein funktionierendes Resistenzmanagement ist eine Wirkstoffvielfalt aber fast überlebenswichtig. Rasante Resistenzentwicklungen gibt es mittlerweile auf ganzer Linie – bei Pilzen, Unkräutern und Schädlingen.


Zusätzlich besteht die Gefahr, dass dadurch moderne Pflanzenschutzlösungen gegen die wachsenden Probleme erst verspätet auf den Acker gelangen. Auch ist zu befürchten, dass wegen der verzögerten Zulassungsbescheide künftig die Preise steigen. Denn den Antragstellern von Mittelzulassungen entstehen dadurch erhebliche Mehrkosten.


Auf der Anklagebank:

Wegen der rechtswidrigen Zulassungspraxis deutscher Behörden hat die Wirtschaftsvereinigung Internationaler Pflanzenschutz (WIP) eine Vertragsverletzungsbeschwerde erhoben. „Beim Verwaltungsgericht in Braunschweig sind derzeit etliche Klagen gegen Deutschland wegen nicht erteilter Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln anhängig“, erklärt Rechtsanwalt Peter Koof von der Anwaltskanzlei Koof & Kollegen in Linnich (NRW). Hier die wichtigsten Punkte, die die EU an den deutschen Zulassungsbehörden laut des Audits kritisiert:


Ein Teufelskreis:

„Die deutschen Behörden befinden sich zurzeit in einem selbst geschaffenen Teufelskreis“, erklärt Rechtsanwalt Koof. „Weil ihr Bewertungsszenario außerhalb verbindlicher EU-Regelungen liegt, bürden sie sich selbst einen nicht zu bewältigenden Prüfungsaufwand auf.“


Gleichzeitig verlangt die aus dem Ruder gelaufene Zulassungspraxis den Antragstellern einen kaum leistbaren zusätzlichen Studienaufwand ab. Und das in einer Zeit, in der eine harmonisierte Zulassungspraxis nötiger ist denn je, um eine Pflanzenschutzmittelvielfalt zu gewährleisten. Wie geht es jetzt weiter?


Im Auditbericht hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, ein Konzept zur Beseitigung der Mängel vorzulegen. Die bisherigen Stellungnahmen lassen erahnen, dass das BVL bemüht ist, die Dauer der Zulassungsverfahren zu senken. Dabei ist es aber nicht nur selbst gefordert, EU-konform und fristgerecht zu arbeiten. Als Leitungsbehörde ist sie auch verpflichtet, die Beteiligungsbehörden zu einer konformen Bearbeitung anzuhalten-mb-


Im Auditbericht hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, ein Konzept zur Beseitigung der Mängel vorzulegen. Die bisherigen Stellungnahmen lassen erahnen, dass das BVL bemüht ist, die Dauer der Zulassungsverfahren zu senken. Dabei ist es aber nicht nur selbst gefordert, EU-konform und fristgerecht zu arbeiten. Als Leitungsbehörde ist sie auch verpflichtet, die Beteiligungsbehörden zu einer konformen Bearbeitung anzuhalten-mb-


Wie Deutschland auf die Vorwürfe der EU-Kommission reagieren will, lesen Sie in der kommenden top agrar.

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