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Dünge-VO: Längere Sperrfristen wahrscheinlich

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zeit drängt: Novelliert Deutschland nicht bis zum Frühjahr 2015 seine Dünge-Verordnung, droht die EU mit Sanktionen. Nach langem Ringen mit dem Umweltressort, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium kürzlich einen Entwurf nach Brüssel geschickt. Zurzeit erfolgt die Abstimmung mit der EU-Kommission. Dann nehmen die Verbände Stellung. Der Entwurf enthält – wie befürchtet – verschärfte Anforderungen:


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  • Betriebe mit mehr als 3 GV-Einheiten/ha LF sollen künftig eine Hoftorbilanz statt einer Feld-Stall-Bilanz erstellen.
  • Die Obergrenze von 170 kg N je ha und Jahr für organische Dünger soll bleiben. Künftig will man auch Gärreste einbeziehen. Der zulässige N-Überschuss von 60 kg/ha im 3-jährigen Durchschnitt soll weiter bestehen.
  • Die Sperrfristen für organische N-Dünger will man ausdehnen: auf Ackerland vom 1.10. bis 31.1., auf Grünland vom 1.11. bis 31.1. Diskutiert wird auch eine Sperrfrist für Mist.
  • Betriebe mit mehr als 3 GV-Einheiten/ha LF sollen in Zukunft Güllelagerraum für 9 Monate bereitstellen (die Regelung soll ab 2020 greifen).
  • Eine Derogationsregelung (230 statt 170 kg N/ha aus organischen Düngern auf Grünland) wird es erst geben, wenn Brüssel die neue Dünge-VO akzeptiert hat.
  • Künftig soll Gülle nur noch per Schleppschläuche oder Injektionstechnik ausgebracht werden dürfen. Hierzu sind Übergangsfristen vorgesehen.


Die Diskussionen über diesen Entwurf gehen jetzt in die heiße Phase. Bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis ausfällt.

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