Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat einen neuen Entwurf für die Novelle der Dünge-VO in die Ressortabstimmung gegeben. Gegenüber dem kurz vor Weihnachten 2014 präsentierten Referentenentwurf wurden einige strittige Passagen entschärft. Dennoch stellt diese Fassung die Landwirte vor große Herausforderungen. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
- Ab 2018 soll für alle Böden ein maximaler Überschuss von 10 kg/ha Phosphat pro Jahr gelten (bisher war im Mittel von 6 Jahren ein Saldo von 20 kg/ha erlaubt). Gestrichen wurde das bisherige Vorhaben, auf Flächen mit hohen bis sehr hohen P-Gehalten keinen Über-schuss mehr zuzulassen.
- Bei den Sperrfristen soll zwar weiterhin gelten, dass man N-Dünger auf Ackerland nicht in der Zeit nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31. Januar ausbringen darf. In Verhandlung ist derzeit eine Ausnahme für Wintergetreide. Hier soll künftig eine N-Düngung bis zum 1. Oktober erlaubt sein (bisher sollte das nur für Winterraps und -gerste gelten).
- Die Obergrenze von 170 kg/ha N aus Wirtschaftsdüngern – darunter auch Gärreste – soll sich nicht mehr auf Komposte beziehen.
- Die neue Mindestlagerkapazität von Mist, Kompost und festen Gärrückständen will man von 4 auf 3 Monate senken.
- Gebiete mit hoher Nitratbelastung, in denen die Länder schärfere Anforderungen an die Düngung stellen können, beschränken sich nach dem Entwurf nunmehr auf den Einzugsbereich von Grundwasser-Messstellen und nicht mehr auf den Grundwasserkörper. In Gebieten ohne Nitratbelastungen soll es den Ländern dagegen möglich sein, Erleichterungen zu erlassen.
Schmidt muss den überarbeiteten Entwurf jetzt dem Bundesumweltministerium vorlegen. Parallel dazu erfolgt zurzeit die Änderung im Düngegesetz. Im Frühjahr 2016 könnte es dann eine Übergangsregelung von alter zu neuer Dünge-VO geben.