Der Einsatz von Chloridazon wurde eingeschränkt, weil sich dessen Abbauprodukte (Metabolite) vermehrt im Grund- und Trinkwasser finden lassen. Aus Vorsorgegründen gilt deshalb folgende Empfehlung:
Reduzieren Sie die Anwendungen Chloridazon-haltiger Herbizide generell so weit wie möglich! In Wasserschutzgebieten, darunter fallen auch ogL-Gebiete (ordnungsgemäße Landwirtschaft), ist gänzlich darauf zu verzichten. Auch ein Vorauflauf-Einsatz und Applikationen auf Beregnungsflächen scheiden aus.
Zudem wurde das Anwendungsverbot für Chloridazon-haltige Mittel, das bislang für die Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand galt, wegen des Problems der Auswaschung ausgeweitet. Ab sofort darf man auf allen sandigen Böden mit weniger als 17% Ton und weniger als 50% Schluff kein Chloridazon mehr einsetzen (Bestimmung NG415).