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„Freispruch“ für Glyphosat

Lesezeit: 2 Minuten

Als „unwahrscheinlich“ hat Mitte November die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das krebsauslösende Risiko des Totalherbizids Glyphosat gewertet. Auch sei es nicht als erbgutverändernd für den Menschen einzustufen. Zu diesem Ergebnis kommt die EFSA bei ihrer Risikobewertung im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Wiederzulassung von Glyphosat im Juni 2016. Nach Ansicht der EFSA könnte der Grenzwert für die tägliche regelmäßige Aufnahme von Glyphosat sogar von derzeit 0,3 auf 0,5 mg/kg Körpergewicht erhöht werden.


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Sie steht damit konträr zur Einschätzung der Internationalen Krebsfoschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation. Diese hatte vor ein paar Monaten festgestellt, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebs­erregend“ sei. Als ähnlich gefährlich hat sie mittlerweile auch Wurst und Rindfleisch eingestuft (s. Seite 126).


Die EFSA folgt damit der Einschätzung des Deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung. Die EU-Kommission wird nun mit den Mitgliedsländern darüber entscheiden, ob Glyphosat weiter zugelassen bleibt. Bislang hat sich nur Schweden dagegen ausgesprochen.


Bei Glyphosat-Kritikern hat die EFSA-Einstufung Protest ausgelöst. Eine Münchner Biosupermarktkette will, wie die FAZ berichtet, bis Mitte Dezember in ihren 31 bundesweiten Filialen Teströhrchen für Urinproben auszulegen. Für 53,55 ¤ können Kunden dann ihren Urin auf Glyphosat-Rückstände untersuchen lassen. Der Wirkstoff bleibt also unter Druck.

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