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Gewässerschutz: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Lesezeit: 5 Minuten

Behörden werden die Kontrollen beim Gewässerschutz weiter verschärfen. Wie Sie verantwortungsbewusst mit Pflanzenschutzmitteln umgehen und verhindern, dass sie in Gewässer gelangen, zeigt Klaus Gehring, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.


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Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerschutz zu achten, wird für Landwirte immer wichtiger. Gründe dafür sind die gestiegene Sensibilität der Bevölkerung gegenüber dem chemischen Pflanzenschutz und schärfere Gesetze. So legt z. B. die neue EU-Rahmenrichtlinie für den nachhaltigen Pflanzenschutzmitteleinsatz den Fokus auf eine möglichst hohe Umweltverträglichkeit und Risikominimierung beim Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel. Einige Bundesländer haben bereits in ihren Wassergesetzen feste Randstreifen zu Gräben und Bächen festgelegt, auf denen Pflanzenschutzmittel nicht mehr eingesetzt werden dürfen.


Als Landwirt in der Pflicht:

Beim Gewässerschutz geht es darum, unmittelbare Schäden in Wasser-Ökosystemen zu vermeiden und die Lebensgrundlage Wasser vorbeugend zu schützen. Beide Schutzziele sind nicht einfach zu verfolgen. Herbizide und Insektizide sind z. B. dafür konzipiert, Pflanzen und Insekten zu bekämpfen. Diese Eigenschaft haben die Präparate grundsätzlich zu Land und im Wasser. Wasserbehörden führen daher in großem Umfang Grundwasseruntersuchungen durch, um frühzeitig Belastungspotenziale zu erkennen.


Als Landwirt sind Sie verpflichtet, mit Pflanzenschutzmitteln möglichst umweltschonend umzugehen. Das bedeutet, dass Sie:


  • alle Vorgaben für die Lagerung und den Einsatz der Präparate genau einhalten.
  • standortspezifische Risiken, die zu Umwelt- und vor allem Gewässerbelastung führen, erkennen, bewerten und diese so weit wie möglich entschärfen.


Im Klartext: Halten Sie alle Anwendungsbestimmungen und Auflagen ein! Minimieren Sie außerdem Risiken, wie z. B. Erosion, auf Ihren Ackerflächen.


Brisantes Befüllen:

Der Gewässerschutz beginnt schon bei der Lagerung. Ein ordnungsgemäßes Pflanzenschutzmittellager mit sicherer Aufbewahrung und Leckschutzeinrichtungen ist für jeden Profi Pflicht. Das Befüllen der Feldspritze ist der gefährlichste Vorgang, was den Gewässerschutz betrifft. Etwa 50 % aller Gewässerbelastungen kommen aus sogenannten Punktquellen. Das sind schätzungsweise 8 000 t Wirkstoffe pro Jahr. Es handelt sich in der Regel um direkte Einleitungen von unverdünnten Präparate-Resten oder Spritzmittelverluste über Hofabläufe in die Kanalisation oder direkt in Vorfluter (siehe Übersicht). Das Befüllen der Spritze am Hof neben einem Kanaldeckel ist ein unakzeptables Risiko für die Belastung von Gewässern.


Um das zu vermeiden, kommt – neben dem Befüllen am Feld – auf dem Hof nur noch der „Güllegrubendeckel“ oder eine mit speziellen Auffang- und Reinigungssystemen (z. B. Biobed, biologische Abwasserbehandlung) ausgerüstete Füllstation in Frage. Auch die Außenreinigung der Feldspritzgeräte und des Schleppers sollte so erfolgen, falls sie nicht – wie die Innenreinigung – mit Klarwasser auf dem Feld erfolgt.


Ein weiterer Bereich, der bei der Belastung von Gewässern mit Pflanzenschutzmitteln eine Rolle spielt, sind sogenannte diffuse Quellen. Sie spielen bei oder nach der Ausbringung eine Rolle. Gewässerbelastungen dadurch lassen sich nicht völlig vermeiden, sondern nur vermindern. Ein Risikobereich ist dabei die Abdrift beim Ausbringen durch Verfrachten von Feintropfen in Oberflächengewässer. Etwa 10 bis 20 % der Einträge von Pflanzenschutzmitteln gelangen so in Gewässer.


Präparatespezifische Abstandsregelungen und landesspezifische Sicherheitsabstände zu angrenzenden Gewässern dienen dazu, das Abdriftrisiko zu minimieren. Vor allem der Einsatz moderner, abdriftreduzierter Düsentechnik und das Beachten der Windgeschwindigkeit (max. 5 m/s) vermindert die Belastung durch Abdrift weitestgehend.


Risiko Runoff:

Ein größeres Risiko für den Wirkstoffaustrag ist die Abschwemmung oder Erosion. Beim Austrag von Pflanzenschutzmitteln mit abfließendem Wasser gelangen darin gelöste Wirk­stoffe in Gräben, Bäche und Vorfluter. Eine spezielle Form ist dabei Runoff (Regenwasser-Oberflächenabfluss). Sie tritt nach stärkerem Regen und mit Erosion oder als Vorstufe davon auf. Runoff ist mit ca. 30 bis 40 % (rd. 5 000 bis 6 000 t/Jahr) an der Gewässerbelastung beteiligt.


Bei der Mittelzulassung wird dieses Risiko regelmäßig durch Anwendungsbestimmungen beim Ausbringen auf hängigen Flächen berücksichtigt. Zudem gibt es Vorgaben von bewachsenen Randstreifen oder Ausnahmen für Mulch- und Direktsaatverfahren.


Als Landwirt nimmt man diese Gefahr der Abschwemmung kaum wahr. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Formen von Runoff und Erosion es gibt:


  • Runoff aufgrund begrenzter Wasser­infiltration in den Boden: Dazu kommt es, wenn der Oberboden aufgrund von Verschlämmung oder Verkrustung den Niederschlag nicht mehr aufnehmen kann. Dies tritt vor allem im Frühjahr, aber auch im Herbst nach der Saat und vor dem Bestandesschluss der Kultur auf. Eine Sonderform ist das schnelle Abtauen von Schnee auf gefrorenem Boden.
  • Runoff infolge von wassergesättigten Böden: Wenn die standortspezifische Wasseraufnahmefähigkeit (Feldkapazität) des Bodens erreicht ist und weiterer Regen fällt, den dieser nicht mehr „verdauen“ kann, wird er abgeschwemmt. Kritische Zeiten hierfür sind Spätherbst und das zeitige Frühjahr.
  • Unterbodenabfluss: Bei hoher Bodenwassersättigung kann es v.a. über Stauschichten zu seitlichem Wasserabfluss im Unterboden kommen. Dieser tritt am Hangfuß aus oder mündet in einen Vorfluter. Drainagen beschleunigen dies.

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