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Greening: EU verbietet Pflanzenschutz auf öVF

Lesezeit: 1 Minuten

Bereits Ende Juni will die EU-Kommission den Pflanzenschutz auf ökologischen Vorrangflächen (öVF) verbieten. Der Weg dafür ist nach der Entscheidung des Europäischen Parla-ments (EP) frei. Das EP hatte sich Mitte Juni gegen seinen Agrarausschuss gestellt. Gravierende Folgen hat dies vor allem für Leguminosen wie Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen, die Landwirte im Rahmen des Greenings als öVF anbauen. Pflanzenschutzmaßnahmen, wie z.B. ein Herbizideinsatz, sind ab 2018 in diesen Kulturen nicht mehr erlaubt. Weil sie sich ohne Pflanzenschutz aber kaum erfolgreich anbauen lassen, müssen Sie als Landwirt die Anbauplanung der öVF anpassen.


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Gegen diese Entscheidung läuft die Branche zurzeit Sturm. „Damit wird der in der EU seit 2014 um rund 75% gestiegene Anbau von Eiweißpflanzen wieder erheblich zurückgeworfen“, prognostiziert der Deutsche Bauernverband. Die EU-Kommission sei nun gefordert, praxistaugliche Maßnahmen für den Erhalt zu ergreifen.

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