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Haben Sie einen Problembaum?

Lesezeit: 6 Minuten

Waldbesitzer müssen ihre Bestände an Straßen, der Bahn oder auch an Sitzbänken kontrollieren. Worauf es dabei ankommt und wie man Schäden rechtzeitig erkennt, hat uns Forstwirtschaftsmeister Anton Wilhelm erklärt.


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An dem starken Zwiesel hatten sich schon lange Risse gezeigt. Irgendwann reichte etwas Wind, und einer der beiden Stämme stürzte direkt auf die Bundesstraße. Oder: Aus Angst vor möglichen Schadenersatzforderungen entschließt sich ein Waldbesitzer, auf beiden Seiten der Landstraße einen breiten Saum komplett freizuhauen – der landschaftliche Reiz der Strecke ist komplett zerstört.


Im ersten Fall hat sich der Waldbesitzer überhaupt nicht um die Verkehrssicherungspflicht gekümmert, im zweiten Fall wurde komplett überreagiert. Die Verunsicherung ist groß: Wie oft muss kontrolliert werden? Muss der Besitzer auch auf einsamen Waldwegen für Sicherheit sorgen? Wie erkennt er Schäden rechtzeitig und wie sollte er dann reagieren?


Zunächst eine kleine Entwarnung: Im Wald gilt grundsätzlich „Betreten auf eigene Gefahr“. Auch auf Waldwegen muss der Besucher mit waldtypischen Gefahren rechnen. Es besteht hier keine pauschale Sicherungspflicht. Natürlich muss man an viel benutzten Wanderwegen oder vor allem über Bänken ein Auge auf die Bäume haben und unmittelbare Gefahren, z. B. durch schräg hängende Bäume, beseitigen.


Wo muss kontrolliert werden?

An öffentlichen Wegen, Bahnstrecken und bei Bebauung am Waldrand sind Sie als Besitzer in der Pflicht. An überregionalen Bahntrassen (ICE) oder auch bei speziellen Erholungseinrichtungen (z. B. Kletterwäldern), bei Waldkindergärten oder auch Bestattungswäldern sollte man besonders sorgfältig sein. Interessant wird es, wenn es wirklich zu einem Unfall kommt und vor Gericht dem Waldbesitzer „bewusste Fahrlässigkeit“ unterstellt wird. Ein Sachverständiger muss dann klären, ob der Waldbesitzer die Symptome für den Baumschaden hätte rechtzeitig erkennen können.


Auch bei einem starken Sturm sind Sie als Waldbesitzer nicht generell aus dem Schneider. Ist die Baumart nicht standortgerecht oder war der Baum vorgeschädigt, spielt der Sturm letztlich keine Rolle.


Wie oft kontrollieren?

Um Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, müssen Sie als Waldbesitzer die betroffenen Bestände regelmäßig kontrollieren und die Bäume beurteilen. Außerdem sollten Sie unbedingt klären, ob Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung Schäden durch Waldbäume abdeckt.


Natürlich kann man im Wald nicht die gleiche Kontrollintensität erwarten wie bei einzeln stehenden Bäumen an Straßen, Plätzen oder in Parks. Doch muss der Besitzer Maßnahmen treffen, die das Umstürzen von Bäumen und das Abbrechen von großen Ästen verhindern. Außerdem muss er das Lichtraumprofil freihalten. Und schließlich darf man an Verkehrswegen keine Bäume pflanzen, die nicht standortgerecht sind und so mit der Zeit zum Risiko werden. Es gibt keine fest vorgeschriebenen Zeiträume für die Kontrollen. Die Auffassungen dazu bewegen sich im Schnitt zwischen einem und drei Jahren. Der „ideale“ Abstand ist immer abhängig vom Alter, Zustand und Standort der Bäume. Außerdem können sich auch z.B. Erd- und Straßenbauarbeiten oder Überflutungen auf die Bäume auswirken und einen kürzeren Kontrollabstand notwendig machen. Viele Forstfachleute empfehlen für die meisten Bestände einen 18-monatigen Turnus. Vorteil: Kontrollen mit und ohne Laub wechseln sich ab. Zusatzkontrollen können nach extremer Witterung notwendig werden, z. B. nach Orkanen, Nassschnee oder Eisregen.


Welche Bereiche kontrollieren?

Die Breite des Kontrollstreifens richtet sich nach der Baumlänge (Kontrolle im baumlangen Abstand). Interessant sind also alle Bäume, die beim Umfallen Radwege, Straßen, Gleisanlagen oder Bänke treffen könnten.


Deshalb suchen Sie – ggf. auch per Fernglas – bei der Regelkontrolle zunächst von der Straße und dann auch von der Bestandsseite aus nach biologischen oder anderen Auffälligkeiten: einzelne Bäume mit welkem Laub, Pilzkonsolen, Totäste, Zwiesel, Faulstellen bzw. verzögerte Wundheilung nach Baumverletzungen, besondere Wuchsformen am Stamm. Kontrollieren Sie auch den Stammfuß auf Pilze oder Faulstellen.


Dazu kommen natürlich deutlich schief stehende Bäume, deren Wurzelteller sich vielleicht schon gehoben hat. Oder Äste, die in das Lichtraumprofil der Straße ragen (hängen die Äste eventuell erst bei Schnee zu tief?). Während Sie die Zusatzkontrolle nach extremer Witterung durchaus auch per Auto erledigen können, sollten Sie die Regelkontrolle nur zu Fuß durchführen – die Gefahr ist zu groß, dass Ihnen etwas entgeht.


Bäume, die man bei der ersten Kontrolle als auffällig identifiziert hat, müssen näher begutachtet werden. Bei dieser eingehenden Untersuchung kommt es auf Wissen und Erfahrung an. Vor allem spielen holzzersetzende Pilze eine wichtige Rolle. Aber nicht jede Baumart reagiert gleich stark auf den jeweiligen Pilzbefall.


Faulstellen z. B. nach Beschädigungen, können Sie mit einen Schonhammer oder einen Sondierstab untersuchen. Ist der Stamm bereits hohl und reicht die Standsicherheit noch aus?


Zwiesel sind besonders interessant: Die eingewachsene Rinde verhindert das Zusammenwachsen einzelner Stämme. Je steiler der Zwiesel, desto größer die Kontaktfläche und desto höher die Gefahr. Der Baum versucht mit verstärktem Holzzuwachs gegenzusteuern – aber auch das kann das komplette Auseinanderbrechen meist nicht verhindern.


Bei Totästen kommt es auf die Baum­art an. Während abgestorbene, dickere Äste bei Eichen meist kein Problem sind, stellen sie bei Linden oder Buchen eine direkte Gefahr da.


Das richtige Interpretieren der Schäden ist durchaus anspruchsvoll – vor allem für Besitzer kleiner Waldflächen mit wenig Erfahrung. Im Zweifel sollten Sie sich an das zuständige Forstamt wenden. Oder Sie fragen einen ausgebildeten Forstwirt, bei dem das Erkennen und Beurteilen zur Ausbildung gehört. Es ist außerdem möglich, die Verkehrssicherungspflicht komplett auf Fachleute zu übertragen. Das sollten Sie dann aber unbedingt vertraglich festhalten.


Welche Maßnahmen stehen an?

Die erkannten Schäden sollten direkt bewertet werden. Müssen Sie sofort handeln – z. B. wenn die Standfestigkeit akut bedroht ist – oder reicht es mehrere Maßnahmen zusammenzufassen?


Es gibt verschiedene Möglichkeiten einzugreifen, vom Baumkletterer über den Steigereinsatz bis zum Fällen des gesamten Baums. Wenn Sie die Arbeiten in Eigenleistung erledigt wollen, ist das professionelle Absichern an Straßen besonders wichtig. Dokumentieren Sie Ihre Kontrollen. Erfassen Sie in den Unterlagen Zeitpunkt und Ort/Streckenabschnitt der Kontrollen. Welche Maßnahmen sind notwendig, wann wurden diese wie erledigt? Sie sollten sich außerdem Auffälligkeiten notieren: Vielleicht ist es heute noch kein großer Schaden an der Buche, aber in ein paar Jahren kann daraus eventuell ein Problembaum werden. Guido Höner

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