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Herbstdüngung – das ist jetzt zu beachten!

Lesezeit: 2 Minuten

Laut DüV gelten im Herbst folgende Regeln (für Dünger mit mehr als 1,5% N pro kg TM):


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  • Nach Ernte der Hauptkultur gilt auf Acker ein N-Düngeverbot bis zum 31.1., auf Grünland vom 1.11. bis 31.1. Für Festmist und Kompost gilt das Aufbringverbot vom 15.12. bis 15.1. Die Länder können diese Fristen um bis zu vier Wochen verschieben. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer zuständigen Stelle nach. Ausnahme: Eine N-Düngung ist im Herbst erlaubt, wenn nach Getreidevorfrucht Zwischenfrüchte, Winterraps, Feldfutter und Wintergerste folgen. Die Aussaat der Gerste muss dafür bis zum 1.10. erfolgen, bei den übrigen Kulturen bis zum 15.9.
  • Bevor Sie Ihre Fläche düngen, ist der Düngebedarf für jeden Schlag/Einheit zu ermitteln. Auch eine Dokumentation ist nötig. Einige Länder stellen hierfür Formulare bereit.
  • Die maximale Düngemenge liegt im Herbst bei 30 kg/ha Ammonium-N oder 60 kg/ha Gesamt-N. Ausgenommen davon sind Zweitfrüchte, die Sie im Anbaujahr noch nutzen. Diese kann man nach Bedarf düngen.
  • Achten Sie auf die schärferen Abstandsauflagen zu Gewässern: Es gelten 4 m Abstand zur Böschungsoberkante. Bei platzierter Ablage oder beim Einsatz von Grenzstreueinrichtungen sind 1 m einzuhalten. Sind die Flächen mehr als 10% hanggeneigt, sind generell 5 m vorgeschrieben (in diesen Fällen gelten weitere Auflagen im Bereich von 5 bis 20 m).


Wertvolle Tipps zum Umgang mit der DüV stehen im Ratgeber „Neue Düngeverordnung“. Mehr dazu auf Seite 41.

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