Als ökologische Vorrangflächen lassen sich Grasuntersaaten in Mais mit dem Faktor 0,3 auf das Greening anrechnen. Anders als beim Zwischenfruchtanbau muss man dabei nicht zwei Arten mischen. Tipps:
- Bauen Sie etwas mehr als die geforderte Fläche an, um bei Kontrollen auf der sicheren Seite zu sein.
- Die Untersaat muss bis zum 15.2. des Folgejahres stehenbleiben.
- Erst nach dem 15.2. ist eine Schnittnutzung oder ein Beseitigen erlaubt.
- Zum Abtöten üppiger Bestände ist der Einsatz von Glyphosat möglich.
Doch Vorsicht: Bei gleichzeitiger Teilnahme an einer Agrarumweltmaßnahme ist, abhängig vom Bundesland, der Einsatz von Glyphosat verboten! Nur mechanische Maßnahmen sind erlaubt. Zudem darf man den Aufwuchs dann häufig erst ab dem 1.3. beseitigen. Informationen gibt es bei Ihrer zuständigen Stelle.