Es sind keine Rückstände von Glyphosat in Muttermilch nachweisbar. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle, vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Auftrag gegebene Studie. Diese analysierte 114 Muttermilchproben aus Niedersachsen und Bayern mit zwei neuen Verfahren. Die Analysen können Glyphosatrückstände ab 1 ng (ein Milliardstel Gramm) pro ml genau bestimmen und sind damit 10-mal empfindlicher als gängige Verfahren.
Das BfR sieht sich durch das Ergebnis bestätigt, dass kein relevanter Übergang des Wirkstoffes in die Muttermilch erfolgt. Diese Einschätzung ist auch in die EFSA-Schlussfolgerung eingegangen, die die wissenschaftliche Grundlage des erneuten Genehmigungsverfahrens auf EU-Ebene ist.
Bereits Anfang März sollen die Mitgliedsstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat entscheiden. Dann kommt der zuständige EU-Ausschuss in Brüssel zusammen. Stimmen die Mitgliedsstaaten für die Zulassung, muss die EU-Kommission diese nur noch offiziell aussprechen. Sie würde für die nächsten 15 Jahre gelten.