Pflanzenstärkungsmittel sind Stoffe oder Gemische einschließlich Mikro-organismen, welche die Kulturen gesund erhalten sollen. Zudem gehören Stoffe in diese Kategorie, die Pflanzen vor nichtparasitären Einflüssen schützen, wie z.B. Frost oder Hitze. Diese Mittel fallen unter das Pflanzenschutzrecht. Eine Wirkung müssen sie laut Gesetz nicht nachweisen.
In der Vergangenheit hat das Julius Kühn-Institut (JKI) eine Liste von mehr als 500 zugelassenen Handels-produkten auf ihrer Homepage beschrieben. Landwirte konnten sich mit ihrer Hilfe über die am Markt befindlichen Stärkungsmittel informieren. „Wegen des neuen Pflanzenschutzgesetzes wird diese Liste zurzeit nicht weiter fortgeführt“, erklärt Prof. Dr. Stefan Kühne vom JKI. Der Grund: Laut Gesetz müssen die Anbieter ihre Produkte jetzt neu anmelden und dabei die Kriterien des neuen Rechts erfüllen. Weil vielen Firmen dies zu aufwendig ist, deklarieren sie ihre Produkte kurzerhand zu Pflanzenhilfsmitteln um.
„Künftig will die EU das Begriffs-Wirrwarr auflösen und sämliche Hilfsmittel unter dem Namen Biostimulantien zusammenfassen“, erklärt Kühne. „EU-weit hätte man dann zwar einen einheitlichen Begriff, für mehr Transparenz am Markt wird das allerdings wohl nicht sorgen“.