Jeder Landwirt erwartet nach der Maisaussaat einen guten Feldaufgang. Neben acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen ist dafür auch die Saatgutqualität ein wichtiger Faktor.
Maissaatgut muss eine gesetzliche Mindestkeimfähigkeit von 90 % aufweisen, damit es verkauft werden darf. Achten Sie zusätzlich auf Triebkraftwerte von über 90 %, damit Ihr Mais auch in einem eher kalten, nassen Frühjahr sicher aufläuft. Die Züchter sind zur Weitergabe von Triebkraftwerten nicht verpflichtet, Sie können die Werte aber dort erfragen. Achten Sie zusätzlich auf Folgendes:
- Saatgut, welches gebeizt überlagert wird, kann in der Triebkraft stark abfallen.
- Seien Sie vorsichtig bei sehr kostengünstigen Angeboten für Saatgut.
- Bei Verdacht auf Saatgutmängel können Sie die Qualität bei einer amtlichen Prüfstelle untersuchen lassen (z. B. LfL Bayern).