Viehstarke Betriebe erreichen wegen des hohen P-Anfalls aus der Tierhaltung schnell die laut Düngeverordnung maximal zulässigen P-Überhänge von 20 kg/ha P2O5 im Durchschnitt von 6 Jahren. Jedes kg Phos-phat, das dann zusätzlich als Unterfußdünger in den Betrieb kommt, muss über Gülleabgabe wieder teuer exportiert werden. Doch lassen sich die Unterfußdüngermengen runterschrauben oder kann man sogar ganz darauf verzichten? Umfangreiche Versuche zeigen Folgendes:
Auf leichten, humusarmen Sandböden der Versorgungsstufe C rechnet sich eine Unterfußdüngung mit 50 bis 70 kg/ha P2O5. Die Erträge lassen sich damit deutlich erhöhen.
Auf besseren Böden sinkt bei steigender P-Bodenversorgung der Unterfußdüngerbedarf. Wichtig ist dabei eine gute Bodenstruktur bei optimalem pH-Wert, damit das Bodenphosphat auch gut für den Mais verfügbar ist.
Auf Böden der Klasse D ließ sich ein Ertragsanstieg nur bis zur P-Düngungsstufe von 23 kg/ha feststellen. Auf diesen Flächen lassen sich die Mengen ohne Ertragsrisiko deutlich reduzieren.
Vielfach wird man auf D-versorgten Böden sogar ganz auf Unterfußdünger verzichten können, was Landwirte auf kleineren Teilflächen durchaus probieren sollten. Denn zu bedenken ist auch eins: Wer Wirtschaftsdünger exportieren muss, um Unterfußdünger zu kaufen, kann häufig besser auf den Höchstertrag verzichten. Die entstehenden Exportkosten decken oft nicht den Mehrertrag.
Günter Jacobs, LWK Nordrhein-Westfalen, Münster