Für die iedrigste Saatgutwechselklasse von 0 bis 20 %wird die Nachbaugebühr künftig von 80 auf 60 %gesenkt.Im Gegenzug wird bei 40 bis 60 %Saatgutwechsel die Nachbaugebühr von bisher 30 auf 35 %angehoben.Auf diesen Kompromiss haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV)und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP)kürzlich im Rahmen des Kooperationsabkommens geeinigt.Die Änderungen treten erst mit der Ausat im Herbst 2000/Frühjahr 2001 in Kraft.Für die Ernte in diesem Jahr (Ausat Herbst 1999/ Frühjahr 2000)gilt weiter die bisherige Regelung. Die anderen Saatgutwechselklassen bleiben unverändert.Betriebe mit über 60 % Saatgutwechsel bei Getreide und grobkörnigen Leguminosen und über 80 %bei Kartoffeln sind ebenso von der Nachbaugebühr befreit wie Kleinerzeuger.Auch an der bisherigen Rabattregelung von 10 %bei über 80 %Saatgutwechsel wurde ichts geändert.Die Nachbauregelung lässt die Kasse der Züchter klingeln.Allein aus der Erhebung 1998 haben sie rund 13 Mio.DM eingenommen.
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