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Neue GAP: Artenreiches Grünland gezielt fördern

Lesezeit: 3 Minuten

Extensives Grünland lässt sich künftig über Eco Schemes fördern. Aber: Die Arten der Kennartenlisten sollten repräsentativ und leicht erkennbar sein, fordert Dr. habil. Hans Hochberg.


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Noch immer ist die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nicht endgültig entschieden, es fehlt die offizielle Genehmigung aus Brüssel. Dabei drängt die Zeit. Viele Betriebe müssen sich rechtzeitig und praktisch darauf vorbereiten, welche Maßnahmen sie umsetzen können.


Von AUKM zu Eco Schemes


Künftig kann man freiwillig in der 1. Säule der GAP eine Förderung gemäß der sogenannten Ökoregelungen (Eco Schemes) in Anspruch nehmen. Konkret geht es in der Maßnahme 5 der Eco Schemes um die „ergebnisorientierte extensive Grünlandbewirtschaftung mit Nachweis von vier Kennarten“ – Basis dafür sind Kennartenlisten der Länder.


Bisher haben mehrere Bundesländer solche Regelungen als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) angeboten. Eine ergebnishonorierende AUKM erfüllt den Anspruch an eine Biodiversitätsprämie. Auf Grünland belegen nachgewiesene Zeigerarten eindeutig, wie vielfältig Wiesen und Weiden hinsichtlich der Flora und auch der begleitenden Fauna sind. Artenreiches Grünland ist sichtbarer Ausdruck von Multifunktionalität und Nachhaltigkeit.


Passende Kennarten


Aus den Erfahrungen mit AUKM lassen sich hinsichtlich der Eco Schemes-Maßnahme 5 folgende Grundsätze ableiten:


  • An die Länderlisten ist ein besonderer fachlicher Anspruch zu stellen. Sie sollten eine überschaubare Anzahl von 30 bis maximal 35 Arten(-gruppen) enthalten, von denen vier auf der Fläche vorkommen müssen. Es muss sich um Kennarten handeln, die für extensiv bewirtschaftetes Grünland im Bundesland repräsentativ sind und die in einer Pflanzengemeinschaft mit weiteren, nicht aufgeführten Arten vergesellschaftet sein können und somit artenreiche Grünlandtypen/Pflanzengesellschaften erwarten lassen.
  • Die Länderlisten müssen angemessene Artenanzahlen für alle ökologischen Feuchtestufen enthalten: nass bis feucht, frisch bis trocken, sehr trocken.
  • Die Qualität der Länderliste bemisst sich nicht durch die Artenzahl, sondern durch den Zeigerwert der Arten. Es müssen Arten sein, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf standorttypische Grünlandtypen hindeuten. Die Länderlisten müssen auf die Bewertung der kompletten Nutzfläche ausgerichtet sein: Sie dürfen keine Arten enthalten, die z.B. nur an den Flächen- oder Bachrändern vorkommen können.
  • Die Kennarten müssen anhand eindeutiger Bestimmungsmerkmale in generativen und vegetativen Entwicklungsstadien leicht erkennbar sein. Denn nicht nur Botaniker, sondern vor allem Landwirte müssen sie erkennen und (auch fotografisch) nachweisen können.
  • In die Länderlisten gehören neben aspektprägenden Einzelarten vor allem Artengruppen. Das sind Arten mit gemeinsamen Bestimmungsmerkmalen, um die sehr großen Standortunterschiede auf dem Grünland zu berücksichtigen. Dazu zählen Wiesensalbei, Margerite, Wiesenbocksbart, Frauenmantel, Schafgarbe, Ackerwitwenblume, Wiesenrotklee, Wiesensauerampfer, Wiesenknöterich und Kuckuckslichtnelke. Zudem eignen sich Artengruppen wie Labkräuter (Wiesen-, Echtes Labkraut), gelbblütige Kleearten (Horn-, Gelb-, Feld-, Kleiner Klee), Ehrenpreisarten (Gamander-, Feldehrenpreis), Wicken (Zaun-, Vogelwicke), Flockenblumen (Perücken-, Wiesenflockenblume), Glockenblumen (Wiesen-, Rundblättrige Glockenblume), Johanniskräuter, Platterbsen, Wiesen- bzw. Waldstorchschnabel, Hahnenfußarten, Binsen, Kleinseggen, Großseggen. Weitere, naturschutzfachlich noch wertvollere Arten sollte man ergänzend hinzunehmen.
  • Naturschutzfachlich wertvolle Süßgräser sind im vegetativen Stadium nicht leicht zu erkennen und gehören daher nicht in die Listen.


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