Den Pflanzenzüchtern ist die derzeitige Nachbaugebührenregelung ein Dorn im Auge. Auch vielen Landwirten stößt das bürokratische Verfahren jedes Jahr erneut auf, ganz zu schweigen von den Anwaltsschreiben, die vielen im Auftrag der Züchter ins Haus flattern.
Diese haben bereits mehrere Anläufe unternommen, den Gesetzgeber zu einer Änderung des Sortenschutzrechtes zu bewegen. Dazu könnte es schon bald kommen. Die Europäische Kommission überprüft derzeit das europäische Sortenschutzrecht.
Die Züchter wollen auf EU-Ebene folgende Verschärfungen erreichen:
- Generelle Auskunftspflicht von Landwirten und Aufbereitern, unabhängig von Anhaltspunkten.
- Nachbaugebührenpflicht auch für Kleinlandwirte.
- Den Nachbau von der Menge oder Fläche her zu begrenzen.
- Volle Lizenzgebühr auch auf Nachbau.
- Aufbereitung von Saat- gut nur mit Sortenkenntnis bzw. Musterziehung.
- Unterstützung der Züchter durch öffentliche Stellen beim Erheben der Nachbaugebühren.
- Den Sortenschutz auf mindestens 30 Jahre (bisher 25 Jahre, Ausnahme: Kartoffeln) zu verlängern.
- Den Sortenschutz auch auf unmittelbare Erzeugnisse aus dem Schwarzhandel auszudehnen.
- Ein spezialisiertes EU- Gericht für die Durchsetzbarkeit des Sortenschutzes.
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der – wie die Züchter – ebenfalls in das EU-Verfahren eingebunden ist, hält energisch gegen diesen „Maximal-Forderungskatalog“. Noch sei völlig offen, ob es überhaupt zu einer Änderung der derzeitigen EU-Regelungen kommen werde, so eine DBV-Sprecherin auf Anfrage zu top agrar.