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Baywa in Insolvenzgefahr Ernte 2024 Afrikanische Schweinepest

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Die Ausbringung von Gülle, Jauche, Geflügelkot und flüssigen Sekundärrohstoffdüngern ist nur bis zum 15. November erlaubt. Vorher dürfen Sie noch bis zu 40 kg Ammonium-N bzw. 80 kg/ha Gesamt-N ausbringen, sofern Nährstoffbedarf vorliegt. Wählen Sie für späte Weizensaaten Sorten mit guter Spätsaateignung wie z.B. Hermann, Drifter, Tommy, Akratos, Dekan, Winnetou. Flächen, die für Rüben-Mulchsaaten vorgesehen sind (tonhaltige Böden), sollten Sie bei trockenen Bedingungen im November nochmal bearbeiten. Ausfallgetreide und Unkräuter lassen sich so günstig beseitigen. Schadgräser wie Ackerfuchsschwanz oder Ausfallgetreide können im November im Winterraps nach Weizen noch mit z.B. 0,7 bis 1 l/ha Kerb 50 W bekämpft werden.

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