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Nordosten: Mit Pufferstreifen über die 5 %-Hürde

Lesezeit: 4 Minuten

Die meisten der rund 500 ha-Marktfrucht- oder Gemischtbetriebe bauen bereits drei Hauptkulturen an. Als Vorrangfläche eignen sich Pufferstreifen entlang von Gewässern.


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Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, im nördlichen Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfüllen bereits die Greening-Auflage „Anbau von drei Hauptkulturen“. So ist die Fruchtfolge Raps/Weizen/Gerste bzw. Rüben typisch für Marktfruchtbetriebe in diesen Regionen. Die Gemischtbetriebe auf den mageren Böden (lehmiger Sand, 30 bis 40 BP) setzen dagegen neben Mais und Roggen oft auf Ackergras, Kartoffeln oder Raps als dritte Kultur. Hauptgrund für diese mindestens dreigliedrigen Fruchtfolgen ist vor allem die Arbeitswirtschaft in den Großbetrieben.


Wer vereinzelt noch Stoppelweizen angebaut hat, setzt jetzt als dritte Hauptkultur auf Gerste. Vor Raps bringt sie den Vorteil, dass wegen ihrer früheren Abreife mehr Zeit für die Bodenbearbeitung und damit Strohrotte verbleibt. „Gute Bestellbedingungen dankt Raps mit gleichmäßigeren Beständen“, so Beraterin Gesche de Vries von N.U. Agrar. Zudem sind die neuen Sorten deutlich ertragsstabiler, sodass Gerste oft sogar besser drischt als Stoppelweizen. Vor allem in den Großbetrieben entzerrt ihr Anbau die Arbeitsspitzen.


Pufferstreifen an Gewässern:

Schwer tun sich dagegen viele Marktfruchtbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die 5 % ökologische Vorrangfläche (öVF) ab 2015 nachzuweisen. Weil sie vor allem Winterungen anbauen, können sie kaum Zwischenfrüchte in ihre Fruchtfolge integrieren. Empfehlung von Gesche de Vries: Anlegen von mehrjährigen Pufferstreifen an Gewässern, begrünt mit Gräsermischungen. Dabei gilt ein 1 ha Pufferstreifen als 1,5 ha öVF. Zusammen mit den meist zahlreichen Landschaftselementen wie Hecken, Baumgruppen usw. überschreiten viele Betriebe oft bereits die 5 %-Hürde.


Durch die Pufferstreifen ergeben sich neben der öVF Vorteile bei Pflanzenschutz-Randbehandlungen der angrenzenden Ackerkultur. Weil viele Flächen im Nordosten mehr als 2 % hanggeneigt sind, gelten an Gewässern oft verschärfte Abstandsauflagen. Mit Pufferstreifen entlang von Gräben lässt sich sich je nach Abstandsauflage des Mittels der Pflanzenschutz randscharf entlang des Streifens durchführen. Die Behörden prüfen die Abstandsauflagen zu Gewässern mittlerweile immer akribischer. Ein Verstoß ist CC-relevant.


„Wer noch mehr öVF benötigt, kann um die Sölle einen Pufferstreifen an­legen“, empfiehlt de Vries. Sölle sind durch die Eiszeit entstandene Bodenvertiefungen im Feld. Weil sie als „gelegentlich wasserführend“ gelten, sind die Abstandsauflagen von Pflanzenschutzmitteln zu Gewässern einzuhalten.


Ein Pufferstreifen am Gewässer darf nach aktuellem Stand maximal 20 m breit sein. „Sehr wichtig ist die Pflege des Grasstreifens, damit vor allem Fuchsschwanz und Trespen nicht von dort in die Flächen einwandern“, so Gesche de Vries. Sie empfiehlt, den Streifen vor dem Aussamen der Ungräser zu mähen.


Strategie für Gemischtbetriebe:

Die Gemischtbetriebe im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns mit Sommerungen wie Mais in ihren Fruchtfolgen können Zwischenfrucht-Mischungen als öVF anbauen (Höchstanteil einer Art liegt bei 60 %). „In Fruchtfolgen ohne Raps sind Mischungen aus Ölrettich und Senf gut geeignet“, so de Vries. Diese binden Nährstoffe über Winter und verbessern zudem die Bodenstruktur.


Alternativ oder zusätzlich können auch diese Betriebe Pufferstreifen an Gewässern oder Waldrandstreifen anlegen. Vor allem am Waldrand ist die Anlage eines Streifens (maximal 10 m) sinnvoll, weil durch den Schattenwurf die Erträge oft stark abfallen.


Wer leichte Böden in trockenen Gebieten bewirtschaftet, auf denen die Erträge in der Regel sehr niedrig sind, könnte auch überlegen, diese Flächen stillzulegen. Wenn der Betrieb zudem über wenig Landschaftselemente verfügt, hätte das zwei Vorteile: Bei Stilllegung von mindestens 5 % der Ackerfläche zählt die Brache (Faktor 1,0) als weitere Hauptkultur. Zusätzlich lässt sie sich als öVF anrechnen.


Vom Leguminosen-Anbau wie Ackerbohnen oder Erbsen (Faktor 0,7) rät die Beraterin ab. „Auf unseren Standorten sind die Erträge und die Vermarktungsaussichten dafür unzureichend“.


Ob und wie sich die Greening-Maßnahmen mit den Agrarumweltmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern verknüpfen lassen, stand bis Redaktionsschluss noch nicht fest.


-mb-

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