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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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03/08 Auflagen für Maisherbizide

1. Auflagen zum Schutz terrestrischer Nachbarflächen NT 101 = 20 m Abstand oder 50 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend; NT 102 = 20 m Abstand oder 75 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend; NT 103 = 20 m Abstand oder 90 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend;

Lesezeit: 3 Minuten

1. Auflagen zum Schutz terrestrischer Nachbarflächen

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NT 101 = 20 m Abstand oder 50 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend; NT 102 = 20 m Abstand oder 75 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend; NT 103 = 20 m Abstand oder 90 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend; NT 108 = 5 m Abstand und 75 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend; NT 109 = 5 m Abstand und 90 %-Düse oder regionale Kleinstrukturanteile ausreichend;


2. Auflagen zum Gewässerschutz


NG 402 = Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:


ausreichende Auffangsysteme f.d. abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt;


NG 405 = keine Anwendung auf drainierten Flächen;


NG 407 = keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. NG 412 = zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:


ausreichende Auffangsysteme f. d. abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächen- gewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt;


NG 413 = keine Anwendung auf Böden mit einem organischen Kohlenstoffgehalt (C org.) kleiner als 1 %;


3. Auflagen zum Schutz von Oberflächengewässern


NW 705 = zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:


ausreichende Auffangsysteme f. d. abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.


NW 706 = zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:


ausreichende Auffangsysteme f. das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren

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