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topplus Aus dem Heft

Pflanzenschutz bis Jahresende dokumentieren!

Lesezeit: 1 Minuten

Denken Sie zum Jahresende an die Dokumentationspflicht im Pflanzenschutz. Diese muss spätestens bis zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Für die CC-relevante Aufzeichnung von Pflanzenschutzmaßnahmen gelten folgende Regeln: Der Betriebsleiter ist für die Aufzeichnung verantwortlich, Formvorschriften gibt es nicht. Abkürzungen und Indizes sind möglich, wenn eine Erklärung beiliegt. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht von drei Jahren. Zu dokumentieren ist


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  • der Name des Anwenders (bei nur einer ausführenden Person im Betrieb reicht einmalige Nennung),3


  • die Anwendungsfläche mit der Maßgabe der Rückverfolgbarkeit,4


  • das Anwendungsdatum (die Uhrzeit zu erfassen ist nicht erforderlich),5


  • die eindeutige Bezeichnung des eingesetzten Pflanzenschutzmittels,6


  • die Aufwandmenge pro Flächeneinheit sowie7


  • die Kultur (der Schadorganismus muss nicht aufgezeichnet werden).8

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