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Rapsbeizen: Die Auflagen bei der Saat beachten!

Lesezeit: 1 Minuten

Rapsbeizen wie z. B. An-tarc, Chinook, Elado, Cruiser OSR und Combicoat CBS wurden im letzten Jahr unter Auflagen wieder zugelassen. Seitdem müssen die Zulassungsinhaber den Beizen ein geeignetes Haftmittel zusetzen, um Stäube und Abrieb zu vermeiden. Zudem müssen Rapsanbauer bei der kommenden Aussaat folgende Punkte beachten:


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Das gebeizte Saatgut einschließlich entstandener Stäube ist bei der Saat vollständig in den Boden einzubringen.


Keine Ausbringung von Saatgut bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s.


Gebeizte Saatgutsäcke vor Beschädigungen schützen, Restsaatgut nur in Originalverpackungen lagern.


Behandeltes Saatgut oder Reste (Bruchkorn, Stäube etc.) dürfen nicht in Gewässer oder Kanalisationen gelangen.

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